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Bebauungsplan Kerpen 266 Südliche Kölnerstraße

Wesentliche Zielvorstellung der Planung für den Bereich des Bebauungsplanes 266 -Südliche Kölner Straße- im Zentrum des Stadtteiles Kerpen ist, die derzeit mangelhafte Situation in Form der ungeordneten und unterwertig genutzten Bebauung, einer vorhandener Baulücke und ungenutzter baulicher Flächen im Kern des Plangebietes langfristig einer städtebaulichen Ordnung zuzuführen und unerwünschte Nutzungen auszuschließen. Hierzu ist ein vorhandener Gewerbebetrieb zu verlagern.

Die Baukörperstruktur des Blockrandes parallel zur Kölner Straße soll in Anlehnung an vorhandene Trauf- und Firsthöhen sowie der geschlossenen Bauweise aufgenommen werden, sodass die heutige Baulücke bei zukünftig geplanten Bauvorhaben zu schließen ist.

Im Blockinnenbereich ist geplant, die zur Zeit ungenutzten und nicht bebauten Flächen

durch Ausweisung von überbaubaren Grundstücksflächen und Freiflächen städtebaulich zu ordnen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung gemischt genutzter Bauflächen wie zum Beispiel: erdgeschossiger Handel (kleiner 200 ), in den darüber liegenden Geschossen Flächen für Dienstleitungen und Wohnen geschaffen werden.

Somit erfolgt eine planungsrechtliche Neuordnung dieses Bereiches im Zentrum von Kerpen erfolgen.

Lageplan KE 266 Neu
Lageplan


 
 
Bürgerbeteiligung
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
28.06.2005
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
31.08.2005 bis 30.09.2005
Offenlegungsbeschluss:
Offenlegung:
Satzungsbeschluss:
Rechtskraft (Veröffentlichung):
 
Ansprechpartner:

Frau Claudia Dieken
Bauleitplanung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-431

Fax:
02237/589-431

E-Mail:

Raum:
231

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.