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Bebauungsplan Kerpen 320 "Westliche Regengasse"

Der Rat der Stadt Kerpen hat de Aufstellung des es Bebauungsplan 320 "Westliche Regengasse" beschlossen.

Gemäß den Ratsbeschlüssen zur Wohnentwicklung Kerpen wird ein maßvolles Wachstum von Wohnbauflächen in Kerpen vorgesehen. Nach dem Prioritätenkonzept hat das Gebiet des Bebauungsplanes 1. Priorität, da hier Neubaugebiete für Familien mit Kindern am Ortsrand in der Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen und mit hohem Wohnwert entwickelt werden können.

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Kerpen. Es wird im Osten durch die Regengasse, im Westen und Norden durch den Drieschweg und die angrenzende ehemalige Kiesgrube sowie im Süden durch die landwirtschaftlichen Nutzflächen am südlichen Ortsrand von Kerpen begrenzt. Die Flächen werden zurzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5.000, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen (Anlage 1).

Vorgesehen ist es, mit einer Einfamilienhausbebauung die vorhandenen Baustrukturen an der Regengasse im Prinzip so weiter zu entwickeln, wie sie zum Beispiel am Drosselweg, Amselweg, Meisenweg und Neustraße bereits vorhanden sind. Hierbei soll der Anteil an freistehenden Einfamilienhäusern rund 50 % betragen, um dem offenen und gering verdichteten Charakter einer Ortsrandbebauung Rechnung zu tragen. Dabei ist es geplant, mindestens 30 % der Grundstücke im Plangebiet unbebaut zu veräußern und einer freien Bebauung mit frei stehenden Einfamilienhäusern zuzuführen. Die Erschließung dieser neuen Quartiere wir so differenziert vorgesehen, dass die zusätzlichen Belastungen durch Ziel- und Quellverkehre nicht in den bestehenden Wohnquartieren konzentriert werden

Bruttobauland (Gesamtbereich): 5,10 Hektar

hiervon ca. 20 % Verkehrsfläche: 1,02 Hektar

hiervon Grünfläche, Versorgungsfläche und Ausgleichsflächen im Gebiet circa 15 %: 0,77 Hektar

Verbleibendes Nettobauland circa 65 %: 3,31 Hektar

Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Planverfahren für einen öffentlich-rechtlichen Bebauungsplan begonnen. Die Planungskosten hierfür übernimmt ein Vorhabenträger, eine entsprechende Verpflichtungserklärung liegt vor.

Lageplan_KE320
Lageplan

 
Bürgerbeteiligung
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
13.02.2007
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
28.11.2007 - 14.12.2007
Offenlegungsbeschluss:
Offenlegung:
Satzungsbeschluss:
Rechtskraft (Veröffentlichung):
 
Ansprechpartner:

Frau Claudia Dieken
Abt. 16.1, Stadtplanung
Sachbearbeiterin
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237 58- 431

E-Mail:

Raum:
R. 231

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.