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Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Wichtigste zuerst, derzeit gibt es innerhalb der Belegschaft der Kolpingstadt Kerpen keine positiv getesteten Fälle.

Ab dem 16.03.2020 wird das Rathaus für Besucherinnen und Besucher geschlossen bleiben. Daneben werden, wie Sie sicher schon den entsprechenden Bekanntmachungen entnommen haben, auch die Kindertageseinrichtungen und die Schulen geschlossen. Dies wird uns alle vor besondere, bisher noch nicht dagewesene Herausforderungen stellen. Leider kann zum jetzigen Zeitpunkt auch niemand mit Gewissheit sagen, wie lange diese außergewöhnliche Situation noch andauern wird bzw. was noch auf uns zu kommt.

Es muss unser aller Ziel sein, einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Verbreitungsgeschwindigkeit des Corona – Virus verlangsamt wird. Entscheidender Bestandteil dieser Bemühungen ist die weitestgehende Minimierung von Kontakten, sozialen, wie auch beruflichen.

Betreuungsengpass durch Schul- und KiTa - Schließung

Von der aktuellen Situation werden besonders die Kolleginnen und Kollegen betroffen sein, die aufgrund der Schließungen der Schulen und Kindertageseinrichtungen nunmehr ein massives Betreuungsproblem haben.

Dabei gilt für den KiTa – Bereich, dass ab Montag, den 16.03.2020 bis 19.04.2020, ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern. Oberste Priorität hat, dass die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen, die von dem Betretungsverbot ausgenommen sind, ab Montag, den 16.03.2020, sichergestellt ist.

Schlüsselpersonen sind:

Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:

Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind.

Die inhaltlich gleichen Regelungen sind auch durch das Schulministerium veröffentlicht worden, wobei hier die Einschränkung gemacht wurde, dass dies insbesondere für die Klassen 1 – 6 gelten soll.

Da in der o.g. Aufzählung einige Bereiche genannt sind, die auch auf Tätigkeitsfelder der Kolpingstadt Kerpen zutreffen, erhalten alle Beschäftigten aus diesen Bereichen eine entsprechende Bescheinigung, dass sie zum Kreis der Schlüsselpersonen gehören. Bei alleinerziehenden Kolleginnen und Kollegen wird dies ausreichend sein, um weiterhin eine Betreuung in der Kindertageseinrichtung oder der Schule nutzen zu können.

In den Bereichen, wo eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt werden kann, da die o.g. Voraussetzungen nicht vorliegen, bin ich mir sicher, dass wir gemeinsam individuelle Regelungen treffen können. Sofern Sie keine andere, in diesen Zeiten geeignete Betreuungsmöglichkeit haben, informieren Sie Ihre Vorgesetzten, bleiben Sie zu Hause und sprechen kurzfristig die Kolleginnen und Kollegen der Personalabteilung an. Diese werden dann mit Ihnen unter Einbeziehung ihrer Vorgesetzten, des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten eine individuelle Lösung finden.

Analog der o.g. Ausnahmeregelungen und der tarifvertraglichen bzw. dienstrechtlichen Regelungen gelten die Regelungen für Kinder unter 12 Jahren, in begründeten Ausnahmefällen auch für Kinder bis zum 14. Lebensjahr.

 Reduzierung beruflicher Kontakte

Wie ich oben schon gesagt habe, ist die Reduzierung beruflicher Kontakte eine der Maßnahmen, die zur Verlangsamung der Verbreitungsgeschwindigkeit beitragen können.

Heimarbeit

Daher appelliere ich alle diejenigen, wo es aufgrund der Tätigkeit möglich ist, von zu Hause aus zu arbeiten, also die Regelungen der Heimarbeit zu nutzen. Dabei ist die aktuelle Dienstvereinbarung in dieser Zeit ausgesetzt. Es bedarf weder einer schriftlichen Antragstellung noch sonstiger dort genannter formaler Voraussetzungen. Stimmen Sie bitte Ihre individuellen Möglichkeiten der Heimarbeit mit Ihren unmittelbaren Vorgesetzten ab. Bei Fragen im Hinblick auf die technische Funktionalität wenden Sie sich bitte an die Abteilung 11.2 – EDV. In Bezug auf die technischen Voraussetzungen haben die Regelungen der Dienstvereinbarung zur Heimarbeit weiterhin Bestand.

Besprechungen und Termine

Durch die Schließung des Rathauses werden Besprechungen und Termine mit externen Teilnehmern ab sofort nicht mehr möglich sein. Bitte sagen Sie diese Termine ab, oder nutzen Sie andere Kommunikationswege (z.b. Telefonkonferenzen).

Wenn wir es schaffen, neben der Vermeidung von externen Kontakten auch die internen Kontakte durch die o.g. Maßnahmen und ein verändertes persönliches Verhalten weiter zu senken, dann erhöhen wir auch die Wahrscheinlichkeit einer Verlangsamung der Ausbreitung.

 

Persönliches Verhalten

Alle Beschäftigten bitte ich, soweit möglich, alle zumutbaren Maßnahmen zu einer Minimierung des Ausbreitungsrisikos zu ergreifen. Nur durch die Änderung der Gewohnheiten jedes und jeder Einzelnen von uns, bezogen auf alle Lebensbereiche, wird es möglich werden, eine weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verhindern.

Wir werden alles daran setzen, uns auch in diesen turbulenten Zeiten von dem Grundsatz der Vereinbarkeit von Beruf und Familie leiten zu lassen.

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund

 

Dieter Spürck

Bürgermeister

17.03.2020