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Inhalt

 

Corona-Handlungsleitlinien für Beschäftigte

 

  • Schließung Stadtverwaltung
  • Umgang mit Verdachtsfällen
  • Informationshotline des Rhein-Erft-Kreises
  • persönliches Verhalten

  

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 derzeit gibt es innerhalb der Belegschaft keine positiv getesteten Fälle. Vorbeugend gelten in Ergänzung meines Schreibens vom 12.03.2020 zum Schutze der Beschäftigten bis auf weiteres folgende weitergehende Regelungen:

 1.1.     Schließung der Stadtverwaltung für den Publikumsverkehr

 

Das Rathaus sowie alle Nebenstellen sind ab sofort für die Öffentlichkeit geschlossen. Nur in absoluten Ausnahmefällen dürfen die Bürgerinnen und Bürger nach vorheriger Terminvereinbarung das Rathaus betreten. Daher nutzen alle Beschäftigten bitte ab sofort ausschließlich die Seiteneingänge am Parkplatz Tanzende Stadthäuser und im Garagenhof.

  

  1. 2.     Umgang mit Verdachtsfällen

 

Der in den Handlungsleitlinien aufgeführte Fragebogen bleibt weiterhin bestehen und wird wie folgt ergänzt:

 

(1)       Haben Sie grippeähnliche Symptome?

(2a)        Waren Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet?

(2b)        Hatten Sie innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu einer nachweislich an Corona erkrankten positiv getesteten Person?

 

Zum Schutz der Beschäftigten und zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes nehmen Sie im Falle nachfolgend beschriebener Konstellationen zunächst keinesfalls Ihre Arbeit an Ihrer Arbeitsstätte auf. Nehmen Sie von zu Hause unverzüglich telefonisch Kontakt zu Ihren jeweiligen Vorgesetzten bzw. im Zweifel auch mit der Personalabteilung zur weiteren Klärung einer möglichen Quarantäne auf.

 

Konstellation 1:

Sie haben grippeähnliche Symptome (1) und waren in einem Risikogebiet (2a) oder / und hatten Kontakt zu einer positiv getesteten Person (2b).

 

Konstellation 2:

Sie erhalten Kenntnis davon, dass Sie in den letzten 14 Tagen engen Kontakt zu einer nachweislich positiv getesteten Person hatten (nur 2b).

 

Konstellation 3:

Sie waren innerhalb der vergangen 14 Tage in einem ausgewiesenen Risikogebiet (2b), z. B. Sie sind gerade aus Italien, Österreich oder der Schweiz zurückgekehrt (www.rki.de/ncov-risikogebiete).

 

Bleiben Sie zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen und zur Sicherung der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes für zwei Wochen ab dem Zeitpunkt Ihrer Rückkehr zu Hause. Informieren Sie unverzüglich Ihren Vorgesetzten oder die Personalabteilung und stimmen die weiteren Einsatzmöglichkeiten ab.

  

  1. 3.     Informationshotline des Rhein-Erft-Kreises:        02271 / 83-12345

 

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich bei Fragen bzgl. einer möglichen Gefährdung oder Erkrankung an die Hotline des Rhein-Erft-Kreises zu wenden. Hierbei handelt es sich um ein Callcenter mit unmittelbarer Weiterverbindungsmöglichkeit zum Gesundheitsamt (s. a. www.rhein-erft-kreis.de/coronavirus).

  

  1. 4.     Persönliches Verhalten

 

Alle Beschäftigten bitte ich, soweit möglich, alle zumutbaren Maßnahmen zu einer Minimierung des Ausbreitungsrisikos zu ergreifen. Nur durch die Änderung der Gewohnheiten jedes einzelnen von uns, bezogen auf alle Lebensbereiche, wird es möglich werden, eine weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verhindern.

  

Gemeinsam können wir versuchen, auf die weitere Ausbreitung des Virus im Stadtgebiet einzuwirken. Daher bitte ich unbedingt um Kenntnisnahme und Beachtung der oben aufgeführten Handlungsanweisungen zum Schutze aller.

 

Freundliche Grüße

 

Dieter Spürck

 

15.03.2020