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Stadtentwässerung

Planung und Sanierung/ Bauleitung

Aufgabe der Kanalplanung ist es, die Vorgaben der Generalentwässerungsplanung und die Ergebnisse der Kanalzustandserfassung umzusetzen. Die durchzuführenden Maßnahmen werden ingenieurmäßig geplant und soweit vorbereitet, dass sie in Leistungsverzeichnisse beziehungsweise Ausschreibungsunterlagen umgesetzt werden können.

Kanalbauarbeiten in offener BauweiseZum überwiegenden Teil kommt hierbei immer noch die herkömmliche “offene Bauweise“ zum tragen. In den letzten Jahren werden aber auch vermehrt neue Techniken der “grabenlosen Bauweisen“ eingesetzt, wenn die Voraussetzungen dazu gegeben sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Anlieger bei der Sanierung der Grundstücksentwässerung einen Baukostenzuschuss. Näheres dazu erfahren Sie in einem Informationsblatt.  

Frank Weiermann
Sachbearbeiter


Telefon:
02237/58-466

E-Mail:

Raum:
267

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Michael Schubert
Sachbearbeiter


Telefon:
02237/58-142

E-Mail:

Raum:
275

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Bauleitung/ Planung und Sanierung

Nach der erfolgreichen Planung der Kanalneuverlegung beziehungsweise –sanierung schreibt die Bauleitung die Maßnahme aus. Dabei werden alle Leistungen in Einzelpositionen unterteilt und in einem Leistungsverzeichnis zusammengefasst.

Nach der Submission und anschließenden Vergabe an die ausführende Firma koordiniert, kontrolliert und dokumentiert die Bauleitung die Arbeiten während des Bauablaufes. Sicht auf ein KanalbauwerkSie vermeidet Unfälle indem sie auf die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und Regeln achtet und sichert die Qualität und Quantität von Material, Ausführung, Terminen und Kosten.

Die Bauleitung hat während der Maßnahme die anfallenden Abschlagsrechnungen sowie nach Beendigung und Abnahme der Bauleistung die Schlussrechnung zu überprüfen und anzuweisen.

In der Schlussabnahme werden alle Mängel schriftlich festgehalten. Die Firma erhält die Auflage, diese innerhalb einer Nachfrist zu beseitigen. Mit Datum der Abnahme beginnt eine Gewährleistungsfrist die zwischen vier und fünf Jahren liegt. Innerhalb dieser Frist sind auftretende Mängel von der Firma zu beseitigen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Auftraggeber, in diesem Fall die Abteilung Stadtentwässerung der Stadtbetriebe, keinen Anspruch mehr auf eine Mängelbeseitigung.  

Silke Schmitz
Sachbearbeiterin
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
0223/58-467

E-Mail:

Raum:
279

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