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Inhalt
Bebauungsplan Blatzheim 297 "Haagstraße"
Generell besteht in der Kolpingstadt Kerpen nach wie vor ein hoher Bedarf an zusätzlichen Wohnflächen. Dieser Bedarf wird bestätigt durch das Wohnraumförderungsprogramm des Landes NRW 2018 - 2022, Förderjahr 2020, des Ministeriums für Heimat, Kommunales. Bau und Gleichstellung. Gemäß des Programms besteht für Kerpen sowohl für den Mietwohnraum als auch für die Bedarfsstufe Eigentum ein überdurchschnittlicher Bedarf.
Das dem vorliegenden Bauleitplanverfahren zugrundeliegende Plangebiet ist aufgrund seiner städtebaulichen Lage und der zweiseitig bereits vorhandenen Erschließung für die Entwicklung von Wohnbauland besonders geeignet. Darüber hinaus ist der Planbereich auch auf der Ebene der Regionalplanung sowie der Flächennutzungsplanung bereits für eine Wohnnutzung vorgesehen. Das Vorhaben zur Arrondierung des Ortsrandes von Kerpen-Blatzheim entspricht insgesamt dem Grundsatz der Innenentwicklung gem. § 1 (5) Satz 3 BauGB.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes BL 297 „Haagstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein qualitativ hochwertiges Wohngebiet auf der Grundlage des Planungskonzeptes geschaffen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.
2. erneute Offenlegung: 02.05.2022 - 16.05.2022
Abt. 16.1, Stadtplanung
Sachbearbeiter
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.