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Bebauungsplan SI 385 „Interkommunales Gewerbegebiet Elsdorf/Kerpen Sindorf-West“

Die Gemeinden haben gemäß § 1 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Gemäß § 1 Abs.4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs.3 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Im aktuellen rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Kolpingstadt Kerpen ist der Änderungsbereich derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Mit der 39. Flächennutzungsplanänderung „Grünvernetzung“ wird für das Plangebiet im östlichen Bereich der Verlauf eines Grünzuges (Flächen zum Ausgleich von Eingriff in Natur und Landschaft bzw. Flächen zur Umsetzung sonstiger Begrünungsmaßnahmen) dargestellt. Da die Darstellungen im Flächennutzungsplan nicht mehr den aktuellen Zielvorstellungen der Planung, hier ein Industrie- und Gewerbegebiet zu entwickeln, entsprechen, ist der Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern und zur Schaffung von verbindlichem Baurecht die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 385 "Interkommunales Gewerbegebiet Elsdorf/Kerpen Sindorf-West" erforderlich. Der Bebauungsplan wird durch die Festsetzung von Grün – und Ausgleichsflächen den planerischen Zielen der 39. Änd. des Flächennutzungsplanes „Grünvernetzung“ Rechnung tragen und die verbindlichen planungsrechtlichen Grundlagen für eine Grünvernetzung in und über das Plangebiet hinaus, schaffen.


Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 385 und der parallelen 91. Änderung des Flächennutzungsplanes folgt die Kolpingstadt Kerpen einerseits den Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans NRW sowie der Vorgabe der Bezirksregierung Köln, die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bauleitplanerisch umzusetzen. Für das Stadtgebiet verfolgt die Kolpingstadt Kerpen unter dem Eindruck des Strukturwandels in der Region das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung des Bereichs
Kerpen Sindorf in interkommunaler Abstimmung mit der Stadt Elsdorf zu schaffen und somit künftigen Arbeitsplatzverlusten entgegenzusteuern. 

Um die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Würdigung der städtebaulichen Entwicklungsziele der Kolpingstadt Kerpen zu schaffen, sollen nun die Verfahren zur 91. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplanverfahren SI 385 (im Parallelverfahren) eingeleitet und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB durchgeführt werden.


Lageplan_385
Lageplan

 
 
Verfahrensstand:
 
Aufstellungsbeschluss:
20.04.2021
Frühzeitige Bürgerbeteiligung:
02.07.2021-30.07.2021 (verlängert bis 13.08.2021)
Offenlegungsbeschluss:
Offenlegung:
Satzungsbeschluss: / Wirksamkeit:
Rechtskraft (Veröffentlichung):
 
Ansprechpartner/in:

Christiane Rochels
Sachbearbeiterin
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/ 58 - 430

E-Mail:

Raum:
R. 227

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Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Kerpen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft und wegen einer möglichen Einsichtnahme in die rechtsverbindliche Planfassung sprechen Sie bitte mit der jeweiligen Ansprechpartnerin oder dem jeweiligen Ansprechpartner.

Die jeweils zugehörigen Gutachten können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Kerpen eingesehen werden.