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Bauland

Als Bauland wird eine räumliche zusammenhängende Fläche, bestehend aus Baugrundstücken, bezeichnet, deren Zweckbestimmung in der Bebaubarkeit der Grundstücke liegt.

Nicht zum Bauland zählen:

  • öffentliche und private Flächen
  • Flächen, die von einer Bebauung freizuhalten sind
  • Verkehrsflächen
  • Waldflächen

Davon abgesehen enthalten aber auch Baugebiete Verkehrs- und Grünflächen. Die Zweckbesimmung der letzteren liegt in der Erholung, Freizeitgestaltung und Infrastruktur.

Abhängig von der Entwicklungsstufe einer Baulanderschließung unterscheidet man das

  • Bauerwartungsland
  • das Rohbauland
  • das eigentliche Bauland

Bauerwartungsland

Ein für eine künftige Bebauung vorgesehenes Gebiet wird zum Bauerwartungsland, sobald sich die Planungsabsicht der Gemeinde manifestiert hat. Dies ist in der Regel der Fall, wenn zumindest der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst wurde und dies durch die Öffentlichkeit der Sitzung und durch die ortsübliche Bekanntmachung allgemein bekannt wird.

Das Bauerwartungsland wird zum Brutto-Rohbauland, wenn die Bauleitplanung abgeschlossen ist, das heißt wenn der Bebauungsplan zur Rechtskraft geführt wird. Von Netto-Rohbauland ist die Rede, wenn bodenordnerische Maßnahmen, wie etwa eine Umlegung, zum Abschluss gebracht wurden.