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Inhalt
Die neuen Gesetze zur Berechnung der Grundsteuer sehen vor, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf.
Zur neuen Berechnung der Grundsteuer ist eine Neufeststellung der Grundsteuerwerte auf Basis des Stichtages 01.01.2022 erforderlich.
Das Finanzamt wird den Wert feststellen und benötigt dazu im Jahr 2022 Angaben von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümern.