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Inhalt
Die chemische Keule - Regeln für die Giftspritze
Das Leben ist stark!
Auch und gerade bei den Pflanzen, die manche als „Unkraut“ abtun. Während früher – in der guten alten Zeit – solches Kraut gejätet wurde, will sich heute niemand mehr diese Arbeit machen. In einem Schotterbeet ist das auch gar nicht möglich. Zwischen Schotter, Steinen und Kies können zwar Pflanzen keimen und gedeihen - aber Harke, Messer und Besen helfen nicht, sie wieder zu entfernen.
Wozu auch, hat die chemische Industrie doch die praktischen Unkrautvernichtungsmittel erfunden! Allerdings ist der sorglose Umgang mit diesen Mitteln in den letzten Jahren stark getrübt worden. Neugierige Wissenschaftler haben diese Gifte nämlich auch dort aufgespürt, wo sie nun wirklich nicht sein sollten: im menschlichen Körper, im Grundwasser und im Boden.
Die meisten Menschen habe daraufhin ihre eigene Gesundheit und die der Natur über den bequemen Umgang mit den Pestiziden gestellt und verzichten auf diese Mittel.
Doch egal, ob man in seinem Garten ganz oder teilweise auf solche Gifte verzichtet; auf gar keinen Fall dürfen diese Substanzen auf befestigte Fläche, also auf Wege, Straßen, Garageneinfahrten oder ähnlichem ausgebraucht werden! Denn nach § 6 des Pflanzenschutzgesetzes ist die Anwendung von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln jeglicher Art auf befestigter Fläche verboten.
Auch die Verpflichtung durch die Kolpingstadt Kerpen, Gehwege von wucherndem Grün freizuhalten ist nicht als Aufforderung zum Einsatz von Pestiziden zu verstehen! Den Einsatz von Pestiziden bei der Reinigung und Pflege von Straßen, Wegen und Plätzen hat die Kolpingstadt grundsätzlich untersagt.
Und Schottergärten mit Vliesunterlage gelten als befestigte Flächen!