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Inhalt
Bitte beachten Sie, dass die Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist. Den entsprechenden Termin können Sie gerne per E-Mail über standesamt@stadt-kerpen.de vereinbaren.
Für Ihren Verlust möchten wir Ihnen unser Mitgefühl aussprechen und Sie auch in dieser Situation unterstützen:
Zur Anzeige des Sterbefalles ist jede Person verpflichtet, die mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt gelebt oder in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat. In der Regel erfolgt die Anzeige durch das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen. Der Sterbefall ist bis zum dritten Werktag nach dem Sterbetag beim Standesamt des Sterbeortes anzuzeigen, der Samstag zählt dabei mit. Der Wohnort spielt keine Rolle, von Bedeutung ist der Sterbeort.
Für die Beurkundung des Sterbefalles sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- die Todesbescheinigung, ausgestellt durch den Arzt
- der Personalausweis der oder des Verstorbenen oder ein anderer Nachweis über den letzten Wohnsitz
- die Geburtsurkunde der oder des Verstorbenen
- die Eheurkunde
- bei Auflösung der Ehe entweder die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehepartners oder das Scheidungsurteil der letzten Ehe
- die Sterbefallanzeige eines Krankenhauses oder Altenheimes, sofern Ihr Angehöriger dort verstorben ist
Die Anzeige des Sterbefalles selbst ist kostenlos.
Die Ausstellung einer Urkunde für
- die Rentenversicherung,
- die Sozialversicherung und
- die Friedhofsverwaltung
erfolgt kostenlos.
Die Ausstellung von weiteren Urkunden ist gebührenpflichtig. Dabei kostet die Ausstellung der weiteren ersten Urkunde 10,00 €, jede gleichzeitig erstellte weitere Urkunde 5,00 €.
Die Abmeldung Ihres Angehörigen beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes erfolgt automatisch durch uns, darum müssen Sie sich nicht selbst kümmern.