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Eine Änderung der Lebensumstände bringt es evtl. mit sich, dass der Wunsch nach einer Namensänderung entsteht.

In folgenden Angelegenheiten helfen wir Ihnen gerne weiter:

  • nach einer Eheschließung des Sorgeberechtigten soll ein Kind aus einer vorherigen Beziehung den neuen Familiennamen erhalten
  • nach einer Scheidung möchten Sie Ihren Geburtsnamen oder den früher geführten Namen wieder annehmen
  • Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen
  • nach einer Einbürgerung möchten Sie Ihre Vor- und Nachnamen der deutschen Schreibweise angleichen

Da die Voraussetzungen sich in jedem Einzelfall unterscheiden können, wird hier auf eine Darstellung der einzureichenden Unterlagen verzichtet, bitte wenden Sie sich schriftlich oder per E-Mail an Ihr Standesamt.

Die Namensänderung wird wirksam, wenn sie das zuständige Standesamt förmlich entgegennimmt.

Nach erfolgter Namensänderung werden wir für Sie tätig:
Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt wird durch uns auf die Namensänderung hingewiesen. Sie müssen aber beachten, dass Sie schnellstmöglich neue Ausweisdokumente beantragen. Alle anderen Stellen (Versicherungen, Behörden usw.) müssen durch Sie selbst in Kenntnis gesetzt werden.

Alle aus anderen Gründen bestehenden Wünsche nach einer Namensänderung können wir beim Standesamt nicht für Sie erfüllen, da es sich dabei um öffentlich-rechtliche Namensänderungen handelt. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an den Rhein-Erft-Kreis. Die Kolleginnen bzw. Kollegen dort helfen Ihnen ebenfalls gerne weiter.