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Bauvoranfrage

Vor Einreichung eines Bauantrages ist es zur Vermeidung eventuell aufwendiger Planungsarbeiten zweckmäßig, wegen bestehender Zweifel über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens eine Bauvoranfrage an die Bauaufsichtsabteilung zu richten. Dem förmlichen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind. Diese Unterlagen sind in dem Einzelfall unterschiedlich.

Den Umfang der Bauvoranfrage und damit auch die erforderlichen Unterlagen, bestimmt der Antragsteller/die Antragstellerin.

Achtung: Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage gibt noch kein Recht, mit den Bauarbeiten zu beginnen!