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NRW – Stärkungspakt – gemeinsam gegen Armut


Mit dem „NRW – Stärkungspakt – gemeinsam gegen Armut“ hat das Land NRW der Kolpingstadt Kerpen finanzielle Mittel in Höhe von 403.641,00 € als sog. Billigkeitsleistung für den Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 zur Verfügung gestellt. Diese kommen in der Kolpingstadt Kerpen besonders Trägern der sozialen Infrastruktur zugute.

Berücksichtigt werden krisenbedingte Mehrausgaben in Beratungsstellen, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke sowie Einzelfallhilfen.

Die komplette Pressemitteilung mit weiteren Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier: PressemitteilungBedarfsabfrage-/Anmeldebogen 

Alle weiteren Informationen (Achtung aktualisiert), sowie Hinweise zu Richtlinien und weiteren Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, auf https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw 

Als Ansprechpersonen für Einrichtungen mit entsprechenden Bedarfen stehen Ihnen bei der Kolpingstadt Kerpen Herr Hans Arnold Maus, Tel. 02237/58-242, E-Mail: hans.maus@stadt-kerpen.de und Frau Doreen Dittrich, Tel. 02237/58-247, E-Mail: doreen.dittrich@stadt-kerpen.de zur Verfügung.

16.03.2023