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Online-Ausweisfunktion (eID): Aktivierung und Sperrung

Die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder die Änderung der PIN ist jetzt auch ohne persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde möglich.

Besuchen Sie dazu einfach: https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres elektronischen Aufenthaltstitels können Sie die Online-Ausweisfunktion (eID) über folgende Rufnummer deaktivieren lassen:

116 116

Weiterhin können Sie über diese Rufnummer den Status Ihrer Funktion abfragen.

Zur Sperrung werden folgende Daten benötigt:

  • Vorname, Nachname
  • Geburtsdatum
  • Sperrkennwort (im PIN-Brief enthalten)

Das gibt es zu beachten:

  • Die Sperrung ersetzt nicht die Verlustmeldung bzw. Neubeantragung der Dokumente
  • Eine Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion ist weiterhin in den Behörden möglich
  • Eine Entsperrung der Funktion ist nicht über die Sperrhotline möglich, sondern nur in der Behörde