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Inhalt
Online-Ausweisfunktion (eID): Aktivierung und Sperrung
Die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder die Änderung der PIN ist jetzt auch ohne persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde möglich.
Besuchen Sie dazu einfach: https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres elektronischen Aufenthaltstitels können Sie die Online-Ausweisfunktion (eID) über folgende Rufnummer deaktivieren lassen:
116 116
Weiterhin können Sie über diese Rufnummer den Status Ihrer Funktion abfragen.
Zur Sperrung werden folgende Daten benötigt:
- Vorname, Nachname
- Geburtsdatum
- Sperrkennwort (im PIN-Brief enthalten)
Das gibt es zu beachten:
- Die Sperrung ersetzt nicht die Verlustmeldung bzw. Neubeantragung der Dokumente
- Eine Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion ist weiterhin in den Behörden möglich
- Eine Entsperrung der Funktion ist nicht über die Sperrhotline möglich, sondern nur in der Behörde