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Haushalt der Kolpingstadt Kerpen für die Jahre 2023 und 2024


Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) - in der derzeit gültigen Fassung – in seiner Sitzung am 18. April 2023 den Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 (Doppelhaushalt) beschlossen.

Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises genehmigte diesen am 30. Juni 2023, am 06. Juli 2023 wurde die Haushaltssatzung veröffentlicht und ist somit in Kraft getreten. [Weitere Informationen]

06.07.2023