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Inhalt
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
Zum 01.01.2005 ist das SGB XII in Kraft getreten.
Bei den nach diesem Gesetz zu gewährenden Leistungen handelt es sich um eine eigenständige, sozialhilfeorientierte Unterhaltsgrundsicherung, die im Wesentlichen der Sozialhilfe entspricht.
Bei den nach diesem Gesetz zu gewährenden Leistungen handelt es sich um eine eigenständige, sozialhilfeorientierte Unterhaltsgrundsicherung, die im Wesentlichen der Sozialhilfe entspricht.
Ziel des Gesetzes
· Aufstockung einer nicht ausreichenden Rentenleistung und Bekämpfung verschämter Altersarmut
· Sicherung des Lebensunterhaltes bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit
Bei Standardrisiken (z.B. Alter) ergänzt das Gesetz also die vorrangigen Versicherungsleistungen durch Bedarfsleistungen.
· Sicherung des Lebensunterhaltes bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit
Bei Standardrisiken (z.B. Alter) ergänzt das Gesetz also die vorrangigen Versicherungsleistungen durch Bedarfsleistungen.
Wer kann Leistungen erhalten?
Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
* die älter als 65 Jahre oder
* die älter als 18 Jahre sind und – unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage – dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann
* die älter als 65 Jahre oder
* die älter als 18 Jahre sind und – unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage – dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VI sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann