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Bedarfsplanung für die Bundesfernstraßen

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist der gesetzliche Rahmen für den Ausbau der Verkehrs-infrastruktur (Straße, Schiene, Wasserstraße) im Zuständigkeitsbereich des Bundes.Der Neubau und kapazitäts-erweiternde Ausbau von Bundesfernstraßen erfolgt auf der Grundlage des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen, der als Anlage dem Fernstraßenausbaugesetz beigefügt ist. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist Teil des vom Bundeskabinett beschlossenen Bundesverkehrswegeplanes.horremabs

 

 

 

 

 Im Bedarfsplan sind die einzelnen Vorhaben, unterteilt in die Dring-lichkeitsstufen "Vordringlicher Bedarf" und "Weiterer Bedarf", ausgewiesen. Das 4. Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes mit dem derzeit gültigen Bedarfsplan dür die Bundesfernstraßen ist im Bundes-gesetzblatt Teil I Nr. 61 vom 24.11.1993 S. 1823 veröffentlicht worden. Gemäß § 4 des Fernstraßenausbaugesetzes ist alle 5 Jahre zu prüfen, ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Hierbei sind auch die Belange der Raumordnung, der Umweltschutzes und des Städtebaus einzubeziehen. Diese Überprüfung hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in den Jahren 1996 - 1997 durchgeführt mit dem Ergebnis, dass 1998 eine Bedarfsplan-anpassung nicht erforderlich ist. Derzeit laufen die Vorbereitung für eine Bedarfsplanfortschreibung, die nicht vor 2002/2003 erwartet wird.

Mehr dazu beim
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.