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Automatische Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete aus der Ukraine

Hinweis für alle Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, gültig bis mindestens 01.02.2024:

Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis bis zum 04.03.2025 benötigen Sie keinen Termin. Die Verlängerung erfolgt automatisch! Bitte sehen Sie daher von einer Terminvereinbarung ab.