Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt

Icon Wappen Stadt Kerpen
  Rentenstelle 

Bei der Rentenstelle im Amt für Rechts- und Versicherungsangelegenheiten können alle Versicherten, die in der Kolpingstadt Kerpen wohnhaft sind, Rentenanträge aus der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Das sind:

  • Altersrenten
  • Witwen-/Witwerrente
  • Halbwaisen/ Waisenrente
  • Erwerbsminderungsrente

Folgende Dienstleistungen können wir für Sie erbringen:

  • Antragsaufnahme/ -entgegennahme und Weiterleitung an den zuständigen Rentenversicherungsträger

  • Vervollständigung von Rentenversicherungsunterlagen (Kontenklärung, Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, etc. )

  • Beglaubigungen von erforderlichen Kopien der im Original vorgelegten Unterlagen und Nachweise im Zusammenhang mit der Rentenbeantragung

Wir füllen die notwendigen Antragsvordrucke zusammen mit Ihnen aus.

Wenn Sie nicht persönlich kommen können, kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen. Dazu wird eine schriftliche Vollmacht von Ihnen benötigt.

Unsere Dienstleistungen sind für Sie kostenfrei.

Um Ihnen lange Wartezeiten zu  ersparen,  erhalten Sie unsere Serviceleistungen nur nach vorheriger Terminabsprache.

Termine können Sie telefonisch vereinbaren unter der Rufnummer: 02237/ 58- 167.

Wir sind zu folgenden Zeiten für die Terminvereinbarung telefonisch zu erreichen:

Montag            8.00 Uhr        bis   9.00 Uhr

Dienstag          8.00 Uhr        bis   9.00 Uhr

Mittwoch          8.00 Uhr        bis   9.00 Uhr

Donnerstag   17.30 Uhr        bis  18.30 Uhr

Welche Unterlagen wir von Ihnen im Termin konkret benötigen, teilen wir Ihnen zusammen mit der Terminbestätigung mit.

In der Regel sind dies:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben der Bankverbindung: IBAN und BIC
  • Krankenversicherungskarte
  • Schwerbehindertenausweis und – bescheid (falls vorhanden)
  • Nachweis über Betriebsrenten, Zusatzrenten und Pensionen (falls vorhanden)
  • Heirats- und Sterbeurkunden, Geburtsurkunden der Kinder
  • Sämtliche bisherigen Rentenversicherungsunterlagen (z.B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft, Versicherungsnachweise, Rentenbewilligungsbescheid, usw.)

Im Einzelfall können je nach Anliegen weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Nachweise über Schul- oder Hochschulbesuche, Berufsausbildungsverträge, ausländische Versicherungsnachweise, Nachweise über soziale Leistungen wie Arbeitslosen- oder Bürgergeld, Bescheinigung über die Vertriebeneneigenschaft, usw).


Bitte beachten Sie:
Eine qualifizierte Rentenberatung findet nicht statt. Hierzu wenden Sie sich bitte an das örtliche Servicecenter

der Deutschen Rentenversicherung Rheinland  in  Goethestr. 4, 52349 Düren,
Tel. 02421/ 482-01 oder per mail an Service-Zentrum.Dueren@drv-rheinland.de

oder
der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in Lungengasse 35, 50676 Köln,
Tel. 0221/ 3317/ 01 oder mail an Service-Zentrum.koeln@drv-rheinland.de

oder
der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft – Bahn- See
in Knappschaftsallee 1, 50126 Bergheim
Tel.02271/ 762-370 oder kostenlose Terminvereinbarung über  Tel.0800/ 300 700 4 oder
per mail an bergheim@kbs.de        


Weitere umfangreiche Informationen finden Sie unter:www.deutsche-rentenversicherung.de

04.03.2024