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Denkmalschutz

Vielleicht überraschend - aber erst seit 1980, damals als letztes der "alten" Bundesländer, hat Nordrhein-Westfalen das Denkmalschutzgesetz verabschiedet.
Dafür hat Nordrhein-Westfalen auch den Denkmalbegriff mit am weitesten gefasst :
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.

Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend sind:
für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse und Gründe für die Erhaltung und Nutzung in künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Hinsicht vorliegen.

Baudenkmäler

Baudenkmäler gehören zu der Denkmalsgattung, die wahrscheinlich am geläufigsten ist. Hierzu zählen insbesondere Gebäude, bauliche Anlagen oder halt Teile hiervon. Aber auch Garten-, Friedhof- und Parkanlagen sowie andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile fallen hierunter.
Herausragende Baudenkmäler im Stadtgebiet sind die Kerpener Schlösser und Burgen.
Der Schwerpunkt der eingetragenen Baudenkmäler liegt aber eindeutig bei den einfacheren Bauwerken, wie Wohnhäuser und Hofanlagen.
Alle Denkmäler Kerpens sind in den sogenannten Denkmallisten eingetragen. Im Benehmen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege in Brauweiler, nimmt die Stadt Kerpen die Aufnahme der Denkmäler in die Denkmalliste vor.

Bodendenkmäler

Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden (archäologische Denkmäler). Auch die Bodendenkmäler werden in der Denkmalliste erfasst.