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Inhalt
Veranstaltungsleitfaden: Sondernutzung öffentlicher Flächen
Sondernutzung ist die Benutzung der öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus und bedarf der Genehmigung der Stadt Kerpen. Das kann sowohl Flächen für gewerbliche Nutzung (Verkaufsstände, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Automaten, Auslage- und Schaukästen, Außenbewirtung) oder Informationsanlagen (Info-Stände) umfassen.
Der Antrag ist schriftlich, mindestens 10 Werktage vor der beabsichtigten Sondernutzung mit Angabe über Ort, Art, Umfang und Dauer bei Stadt Kerpen, Ordnungsamt, einzureichen.
Gebühren:
Die Sondernutzungsgebühr für einzelne Tage beträgt 1/30 der jeweiligen Monatsgebühr!
Ansprechpartnerin:
Frau Silke Brand
Tel. 02237/58-543
silke.brand@stadt-kerpen.de