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Veranstaltungsleitfaden

Verkehrsrechtliche Anordnungen bei Straßensperrungen und Halteverboten

Ist es für die Durchführung und Sicherung von Veranstaltungen wie z. B. Märkte, Nachbarschaftsfeste, Sportveranstaltungen etc. notwendig, im öffentlichen Verkehrsraum Straßen und Wege zu sperren, Umleitungen einzurichten oder Halteverbote zu installieren, muss nach § 44/45 der StVO (Straßenverkehrsordnung) eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der Straßenverkehrsbehörde (Kolpingstadt Kerpen, Abt. 16.2, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen) beantragt werden.

Dazu ist nach Möglichkeit einen Monat vor Beginn der Veranstaltung ein formloser Antrag einzureichen, in dem der zu sperrende Bereich, die Dauer der Veranstaltung sowie eine Ansprechperson genannt werden müssen. Bei größeren Veranstaltungen, die erheblich in den öffentlichen Verkehrsraum einwirken, ist zudem ein Verkehrszeichenplan einzureichen und ggf. ein Parkleit- bzw. Parkraumkonzept zu erarbeiten.

Die Genehmigung ist nach den Tarifstellen 261 und 263 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr wie nachfolgend aufgeführt gebührenpflichtig.

Gebühren der Verkehrslenkung (Anordnung nach §§ 45 Abs. 6 StVO an Unternehmer bei Arbeitsstellen an Straßen) - Tarifstelle 261

  • Erteilung einer Anordnung mit Beifügung eines Regelplans oder einer vom Antragsteller vorgelegten Verkehrszeichenskizze: 60,00 €
  • Erteilung einer Anordnung nach vorhergehendem Ortstermin mit Beifügung eines Regelplans oder einer vom Antragsteller vorgelegten Verkehrszeichenskizze: 100,00 €
  • Erteilung einer Anordnung mit Beifügung eines von der Verwaltung erstellten Verkehrszeichenplans: 150,00 €
  • Erteilung einer Anordnung nach vorhergehendem Ortstermin mit Beifügung eines von der Verwaltung erstellten Verkehrszeichenplans: 200,00 € 
  • Erteilung einer Anordnung nach vorhergehendem Ortstermin mit Beifügung eines von der Verwaltung erstellten Verkehrszeichenplans bei einer Maßnahme mit erhöhtem Aufwand: 300,00 €
  • Erteilung einer Jahresgenehmigung für ausgewählte Arbeiten im Straßenraum: 300,00 €
  • Verlängerung oder Ergänzung einer bereits erteilten Anordnung: 30,00 €

Gebühren für eine Entscheidung über eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs. 1, 1b, 3, StVO (Straßensperrungen und Halteverbote etc.) - Tarifstelle 263

  • Erlaubnis zur Sperrung einer Straße bzw. eines Straßenteils anlässlich eines Straßen- oder Nachbarschaftsfestes für örtliche Antragsteller in einfachen Fällen: 30,00 €
  • Erlaubnis zur Sperrung einer Straße bzw. eines Straßenteils anlässlich eines Straßen- oder Nachbarschaftsfestes für örtliche Antragsteller mit erhöhtem Aufwand: 60,00 €
  • Erlaubnis zur Sperrung eines Bereiches für sportliche Veranstaltungen, Märkte etc. in einfachen Fällen: 60,00 €
  • Erlaubnis zur Sperrung eines Bereiches für sportliche Veranstaltungen, Märkte etc. mit erhöhtem Aufwand: 100,00 €
  • Erlaubnis zur Sperrung eines Bereiches für sportliche Veranstaltungen, Märkte etc. mit erheblichem Aufwand: 150,00 €
  • Erlaubnis zur Sperrung größerer Bereiche anlässlich von Großveranstaltungen: 300,00 €
  • Drehgenehmigungen für Filmaufnahmen
    • im fließenden Verkehr: 60,00 €
    • Intervall- oder Vollsperrungen pro Tag: 120,00 €

Für Sie zuständig:

Abt. 16.2 - Verkehrsplanung, Herr Maske, Fon 02237/58-412, E-Mail michele.maske@stadt-kerpen.de