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Inhalt
Veranstaltungsleitfaden: Ausschankerlaubnis
Sachbearbeiterin
Zur Abgabe (Verkauf) von alkoholischen Getränken bei öffentlichen Veranstaltungen ist eine vorübergehende Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich. Diese benötigen Sie nicht, wenn ein Ausschank von alkoholischen Getränken nicht vorgesehen ist. Die Gestattung sollte spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn beantragt werden.
Gebühren: 30,- € bis 600,- € je Tag
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetrieb