Telefonzentrale
02237/58-0
stadtverwaltung@stadt-kerpen.de
ÖPNV - Busse und Bahnen
Alle Infos für das Stadtgebiet
Kerpen auf einen Blick
Rundgänge
Kindertageseinrichtungen
Stadtbroschüre:
PDF-Download
online FlipBook
• Anliegenmelder
• Anregungen, Kritik
Zukunftsensemble
Schloss Türnich
Koordinationsstelle gegen
Kinderarmut in Kerpen
Rund um Adolph Kolping
Kolpingstiftung
Amt für Tiefbau und Grünflächen (interaktiv)
Amt für Tiefbau und Grünflächen (pdf)
Grundstücksangebote:
• städtische Baugrundstücke
• Baugebiet Lechenicher Weg
• Gewerbe- & Industrieflächen
Inhalt
Grundflächenzahl
In Bebauungsplänen wird in der Regel als Maß der baulichen Nutzung unter anderem eine Grundflächenzahl festgesetzt (dargestellt als zum Beispiel 0,4 oder als Grundflächenzahl = 0,4).
Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche bei einem Bauvorhaben je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (§ 19 Baunutzungsverordnung).
Insbesondere bei Objekten für die Baunutzungsverordnung von 1990 ist maßgeblich, dass in einem ergänzenden Nachweis auch befestigte Nebenflächen erfasst werden.
Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche bei einem Bauvorhaben je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (§ 19 Baunutzungsverordnung).
Insbesondere bei Objekten für die Baunutzungsverordnung von 1990 ist maßgeblich, dass in einem ergänzenden Nachweis auch befestigte Nebenflächen erfasst werden.
Beispiel
Bei einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Grundstücksfläche von 1.000 qm dürfen hiervon bis zu 400 qm überbaut werden.