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Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfen in besonderen Lebenslagen

 


Hilfe zum Lebensunterhalt

Lebensversicherungen et cetera) vorhanden sein, so ist dieses Vermögen zunächst einzusetzen.

 

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Hilfe in besonderen Lebenslagen wird gewährt, wenn der Hilfesuchende einen besonderen Bedarf hat und ihm und seinen Angehörigen und/oder dem Lebenspartner die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen oder Vermögen nach Festlegung einer individuellen Einkommensgrenze nicht zuzumuten ist.

Solche Hilfen sind:

  • Hilfe zur Pflege (in und außerhalb von Heimen)
  • Eingliederungshilfe (in und außerhalb von Heimen)
  • Krankenhilfe (in und außerhalb von Heimen)
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen

Mehr zum Thema

Gesetzestext Sozialgesetzbuch, 12. Buch
Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Sozialgesetzbuch, 12. Buch