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Inhalt
Informationen für Wahlhelfende
Die Kolpingstadt Kerpen sucht für die anstehende Bundestagwahl am 23.02.2025 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahl- und Briefwahlvorstände.
Diese elementare politische Mitbestimmung stellt aus organisatorischer Sicht eine große Herausforderung dar, die nur durch Ihre tatkräftige Mithilfe am Wahltag bewältigt werden kann.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden in den Wahllokalen der Kolpingstadt Kerpen eingesetzt. In der Regel erfolgt der Einsatz in dem Wahlbezirk, in dem Sie auch wohnen, so dass Sie Ihren Einsatzort zu Fuß erreichen können.
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?
Um eingesetzt werden zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Außerdem muss Ihr dauerhafter Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen liegen.
Sie erhalten von uns ein Berufungsschreiben, aus dem Ihre Funktion und Ihr Einsatzort hervorgeht, sowie und einen Leitfaden, der die Abwicklung der Wahlen Schritt für Schritt erklärt. Sie brauchen daher keine Vorkenntnisse.
Gerne kommen wir auch Ihren Wünschen nach, in anderen Stadtteilen oder im Team eingesetzt zu werden.
Für Ihre Tätigkeit als Wahlhelfer wird eine Aufwandsentschädigung am Wahltag von 50,00 € bis 60,00 € (abhängig von der Funktion) gezahlt.
Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
In einem Wahlvorstand gibt es drei unterschiedliche Funktionen:
- Beisitzerin oder Beisitzer (Aufwandsentschädigung 50,00 €)
- Schriftführerin oder Schriftführer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter (Aufwandsentschädigung 60,00 €)
- Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter (Aufwandsentschädigung 60,00 €)
Beisitzerin und Beisitzer
- Sie prüfen, ob die Wählerin und der Wähler sich im richtigen Wahllokal befinden, arbeiten der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu und geben die Stimmzettel aus.
- Sie unterstützen nach Bedarf hilfsbedürftige Wählerinnen und Wähler unter Geheimhaltung der Stimmabgabe als Hilfsperson.
- Sie unterstützen die Schriftführerin oder den Schriftführer bei der Auszählung der Stimmen.
- Sie vertreten in Pausenzeiten die Schriftführerin oder den Schriftführer.
Schriftführerin und Schriftführer
- Sie führen das Wählerverzeichnis.
- Sie rechnen nach 18 Uhr die Anzahl der Wählerinnen und Wähler in Ihrem Stimmbezirk aus
- Sie tragen das ermittelte Ergebnis Ihres Stimmbezirks in die Wahlniederschrift ein.
Wahlvorsteherin und Wahlvorsteher
- Sie richten mit den übrigen Wahlvorstandsmitgliedern das Wahllokal ein, indem Sie zum Beispiel die Wahlurnen aufstellen sowie die öffentliche Bekanntmachung, die Ausschilderungen zur Wahl sowie die Musterstimmzettel anbringen.
- Sie verpflichten die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit im Sinne des Wahlgeheimnisses.
- Sie eröffnen und beenden die Wahlhandlung/Stimmzählung und sind die Leiterin oder der Leiter des Wahlvorstandes.
- Wenn ein Problem auftritt, das Sie nicht alleine lösen können, wenden Sie sich telefonisch an die Wahlorganisation.
- Ihre Stimme gibt den Ausschlag, wenn bei Abstimmungen Stimmengleichheit besteht.
- Sie und Ihre stellvertretende Wahlvorsteherin oder Ihr stellvertretender Wahlvorsteher sorgen während der Wahlhandlung für einen reibungslosen Ablauf der Wahlhandlung und bewachen die Urne.
- Sie geben die Wahlergebnisse Ihres Stimmbezirks telefonisch an das Wahlbüro der Kolpingstadt Kerpen weiter.
Bewerbung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer
Sie haben Interesse? Wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro der Kolpingstadt Kerpen: wahlbuero@stadt-kerpen.de oder melden Sie sich direkt an über das Online-Formular.