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Inhalt
Amtliche Bekanntmachungen
Archiv ab 11/2006 Archiv 01/2002-10/2006
vorhandene Einträge: 5
17.07.2024 - Aufhebung des Bebauungsplanes SI 30 "Gustav-Heinemann-Straße" und seiner 1. Änderung, Stadtteil Sindorf
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung vom 02.07.2024 die Aufhebung des Bebauungsplanes SI 30 »Gustav-Heinemann-Straße« und seiner 1. Änderung beschlossen. [mehr: PDF 1.1 MB]
22.07.2024 - Einziehungsabsicht von Wirtschaftswegen bzw. Abschnitten von Wirtschaftswegen und Gräben in der Gemarkung Manheim
Gemäß § 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW vom 23.09.1995 (GV NRW, S. 1028) in der zurzeit gültigen Fassung - StrWG NRW - wird hiermit die beabsichtigte Einziehung von Wirtschaftswegen bzw. Teilabschnitte von Wegen und Gräben öffentlich bekannt gemacht. Es handelt sich um die (Teil-)Flächen in der Gemarkung Manheim, Flur 19, Flurstücke 53 und 55, Flur 22, Flurstück 32, Flur 3, Flurstück 1, Flur 19, Flurstücke 52, 59, 60, 61, 69, 77 und 80. Nach der aktuellen Abbauplanung des Tagebaus Hambach werden die oben näher beschriebenen Wege bzw. Wegabschnitte und Grabenfläche in 2024/2025 bergbaulich in Anspruch genommen. [mehr: PDF 250 kB]
01.08.2024 - 1. Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen vom 18.04.2012
Aufgrund des § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW.S.666/SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz v. 13.12.2011 (GV.NRW.S.685) in Verbindung mit § 69 ff. Abs. 1 SGB VIII in der Fassung der Bekanntmachung v. 14.12.2006 (BGBl.1 S.3134) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.06.2011 (BGBl.1 S.1306) hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen am 02.07.2024 die folgende Satzung für das Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen beschlossen: [mehr: PDF 419 kB]
01.08.2024 - Genehmigung der 87. Änderung des Flächennutzungsplanes "Neubau Europagymnasium" der Kolpingstadt Kerpen
Gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung wurde die 87. Änderung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Köln als Höhere Verwaltungsbehörde am 10.05.2024 zur Genehmigung vorgelegt. Die Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 23.05.2024 hat folgenden Wortlaut: [mehr: PDF 964 kB]
10.08.2024 - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes HO 391 "Quartier zwischen Hauptstraße und Waldweg" im Stadtteil Horrem gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB, der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) gem. § 3 (1) Ba
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 gemäß § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB die Einleitung des vorhabenbezo-genen Bebauungsplanes HO 391 »Quartier zwischen Hauptstraße und Waldweg« beschlos-sen. Der Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 17 der Hauptsatzung der Kolpingstadt Kerpen in der derzeit gültigen Fassung bekannt gemacht. [mehr: PDF 1.1 MB]