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Bürgerbüro erweitert Servicezeiten

Öffnung an zwei Samstagen im Monat


Ab Juni 2023 ist das Bürgerbüro der Kolpingstadt Kerpen wieder an zwei Samstagen pro Monat von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr für Sie geöffnet.

Die Termine sind ab sofort freigeschaltet und können wie gewohnt online über die Homepage der Kolpingstadt Kerpen gebucht werden.

An den Samstagen werden Serviceleistungen, die ohne Terminerfordernis an der Information des Rathauses erfolgen (z. Bsp. Abholung von Ausweisdokumenten, Verkauf von Fahrkarten, etc.) nicht angeboten, da die Information an diesen Tagen nicht besetzt ist.

Die erweiterten Öffnungszeiten gestatten den Bürgerinnen und Bürgern ein größeres Maß an Flexibilität bei der Erledigung ihrer Angelegenheiten.

24.05.2023 
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Gesamtschließung der Stadtverwaltung am 09.06.2023 (Freitag nach Fronleichnam)

Die Stadtverwaltung und die städtischen Nebenstellen bleiben am Freitag,  09.06.2023 (nach Fronleichnam) geschlossen.

Die Feuer- und  Rettungswache, Schulen, Kindergärten und Bäder sind von diesen Verwaltungsschließungen nicht erfasst.


22.05.2023 
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Informationen zum Wohngeld-Plus

Hohe Belastungen durch die Wohnkosten? Das Wohngeld-Plus hilft! Grundsätzlich gilt, wenn man wenig verdient, hat man Anspruch auf Wohngeld-Plus. Das gilt für erwerbstätige Familien (Alleinerziehende und Paare), Rentnerinnen und Rentner und weitere Gruppen mit niedrigem Einkommen. Durch die Wohngeldreform zum 01.01.2023 haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld-Plus. 
Weitere Informationen 


22.05.2023 
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Erreichbarkeiten der Ausländerbehörde

Aufgrund des stark erhöhten Arbeitsaufkommens und akuter Personalengpässe kommt es derzeit zu ungewöhnlich langen Wartezeiten bei aufenthaltsrechtlichen Anliegen. Dies bitte ich zu entschuldigen! Bitte achten Sie deshalb darauf, Verlängerungen von Aufenthaltstiteln rechtzeitig, also mindestens 3 Monate vor Ablauf zu beantragen.
Es wird derzeit an Lösungen gearbeitet, über die an gleicher Stelle informiert wird.

Bis dahin gelten folgende Erreichbarkeiten für die Ausländerbehörde:

Die Ausländerbehörde hat Mittwochs geschlossen.

Per Email erreichen Sie uns:
unter auslaenderamt@stadt-kerpen.de oder über das jeweilige Postfach Ihres Sachbearbeiters.
Nähere Informationen erhalten Sie unter: Kolpingstadt Kerpen - EU- und Drittstaatsangehörige (kdvz-frechen.lan)
Bitte sehen Sie nach erstmaliger Kontaktaufnahme von weiteren Sachstandsanfragen ab.

Telefonisch erreichen Sie uns:
Montags und Dienstags                      von 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstags                                       von 08:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Freitags                                               von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es auch bei der telefonischen Erreichbarkeit zu langen Wartezeiten kommen kann.

Postalisch erreichen Sie uns:
Kolpingstadt Kerpen
Ausländerbehörde 21.2
Jahnplatz 1
50171 Kerpen

16.05.2023 
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ONLINE-Familienwegweiser für Kerpener Familien ab sofort freigeschaltet


Aktuelle und passende Angebote in der Kolpingstadt, dank Suchfunktion, aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Freizeit und Soziales einfach finden und sich informieren                                                           

Ein neuer Online-Service als „Kerpener Familienwegweiser“-auf einem Blick soll die Suche nach Angeboten, Institutionen, Kontaktadressen und Ansprechpartnern in der Kolpingstadt ergänzen und erleichtern.

Der „Kerpener Familienwegweiser“ wird zunächst für werdende Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren Informationen und Angebote „Rund um das Aufwachsen von Kindern“ bereitstellen.

Auch Fachkräfte in Beratungsfunktionen oder Lotsenfunktionen erhalten hier einen aktuellen Überblick und finden unter unterschiedlichen Suchbegriffen Informationen für Eltern.

Eine Erweiterung des Portals für Angebote bis hin zum Berufseinstieg wurde vom Familienministerium bereits perspektivisch in Aussicht gestellt.

Über einen Link auf der Homepage/Startseite der Kolpingstadt Kerpen gelangt man direkt zu dem digitalen Familienportal „KERPENER FAMILIENWEGWEISER“, über einen QR-Code oder über www.stadt-kerpen.de/familienwegweiser

16.05.2023 
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Rentenstelle derzeit nicht besetzt

Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle ist die Rentenstelle derzeit nicht besetzt. Beratungstermine können Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in Düren unter der Telefonnummer 02421/ 48201 vereinbaren oder per E-Mail über service-zentrum.dueren@drv-rheinland.de.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Jugendleiterschulung - Foto

Schulung zur Jugendleiterin/zum Jugendleiter


Im Mai 2023 bieten die Jugendämter der Städte Bergheim, Erftstadt, Hürth und Kerpen eine Jugendleiterschulung an. Themen sind unter anderem Gruppenrollen und –phasen, Nähe und Distanz, Führungsstile, Umgang mit und Lösung von Konflikten, Aufbau und Planung von Spielsituationen sowie grundlegende Informationen über Ziele, Planung und Organisation von Jugendferienmaßnahmen. [Weiter]

30.03.2023 
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NRW – Stärkungspakt – gemeinsam gegen Armut


Mit dem „NRW – Stärkungspakt – gemeinsam gegen Armut“ hat das Land NRW der Kolpingstadt Kerpen finanzielle Mittel in Höhe von 403.641,00 € als sog. Billigkeitsleistung für den Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 zur Verfügung gestellt. Diese kommen in der Kolpingstadt Kerpen besonders Trägern der sozialen Infrastruktur zugute.

Berücksichtigt werden krisenbedingte Mehrausgaben in Beratungsstellen, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke sowie Einzelfallhilfen.

Die komplette Pressemitteilung mit weiteren Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier: PressemitteilungBedarfsabfrage-/Anmeldebogen 

Alle weiteren Informationen (Achtung aktualisiert), sowie Hinweise zu Richtlinien und weiteren Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, auf https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw 

Als Ansprechpersonen für Einrichtungen mit entsprechenden Bedarfen stehen Ihnen bei der Kolpingstadt Kerpen Herr Hans Arnold Maus, Tel. 02237/58-242, E-Mail: hans.maus@stadt-kerpen.de und Frau Doreen Dittrich, Tel. 02237/58-247, E-Mail: doreen.dittrich@stadt-kerpen.de zur Verfügung.

16.03.2023 
Foto Autobahnkreuz
Informationen der Autobahn GmbH zur Sanierung der A 61

Die Autobahn GmbH informiert auf Ihrer Website über die Hintergründe zur Sanierung der A 61 und den Fortgang der Baumaßnahmen sowie der damit einhergehenden Einschränkungen. HIER finden Sie Informationen der Autobahn GmbH zur Sperrung. 

Update: A61/A4: Zwischen Türnich und Kerpen in Richtung Venlo eine Spur frei für den regionalen Verkehr

Erftstadt/Kerpen (Autobahn GmbH). Ab Montag (15.8.), ca. 5 Uhr, bis vsl. November ist die A61 in Fahrtrichtung Venlo zwischen der Anschlussstelle Türnich und dem Autobahnkreuz Kerpen für den regionalen Verkehr einspurig befahrbar. Zudem können die Verkehrsteilnehmer zwischen den Anschlussstellen Gymnich und Türnich in Fahrtrichtung Venlo zwei Spuren nutzen.

Die Sperrung ab dem Autobahndreieck Erfttal bleibt weiterhin für den Fernverkehr bestehen. Entsprechende Umleitungen sind mit rotem Punkt ausgeschildert. Die Autobahn GmbH Rheinland saniert derzeit auf der A61 den Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Türnich und Bergheim in Fahrtrichtung Venlo

Mehr zum Thema   

Projektinformation 

Pressemitteilung v. 30.06.2022

Pressemitteilung v. 20.06.2022

Pressemitteilung v. 10.06.2022 


Ferienspiele Icon
Ferienspiele 2023

Anmeldebeginn am 02. Februar

Zur Betreuung von schulpflichtigen Kindern stehen während der Sommerferien 2023 im Rahmen der Ferienspiele rund 350 Plätze verteilt auf die Kerpener Stadtteile zur Verfügung. Die Anmeldung findet wieder dezentral vor Ort in den Einrichtungen der Veranstalter bzw. online statt, Termine und Zeiten sind auf www.stadt-kerpen.de, Startseite links unten bei Ferienspiele 2023 veröffentlicht. Hier ist ab Donnerstag, dem 02. Februar auch das Anmeldeformular freigeschaltet.

26.01.2023 
Termin Bürgerbüro

Online Terminvergabe für das Bürgerbüro -
Spezielle Dienstleistungen an der Information im Rathaus ohne Termin möglich


Um ohne Warteschleifen am Telefon schneller zum Wunschtermin zu kommen, besteht  die Möglichkeit, einen Termin auch online zu buchen.

Hier gelangen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung.

Darüber hinaus erhalten Sie an der Information im Rathaus spezielle Dienstleistungen ohne vorher einen Termin vereinbart haben zu müssen.

Weitere Informationen, insbesondere welche Dienstleistungen an der Info möglich sind, erfahren Sie hier.

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Infos zur Beratung von Bürgern mit hohen Energiekosten(nach)forderungen

Derzeit steigen die Energiekosten rasant an. Dies hat zur Folge, dass viele Menschen plötzlich höhere monatliche Heizkostenabschläge zahlen müssen oder sich hohe Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung ergeben.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über staatliche Unterstützungsmöglichkeiten, aber auch über weitere Anlaufstellen und Beratungsangebote. Infos zur Beratung von Bürgern mit hohen Energiekosten(nach)forderungen Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat


23.12.2022 
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Praxisintegrierte Qualifizierung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger; Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Europäischen Sozialfond 


Gut ausgebildetes Personal in den Kindertageseinrichtungen spielt eine wichtige Rolle. Daher ist neben der Gewinnung von Personal die stetige Aus- und Weiterbildung der Kolleginnen und Kollegen in den städtischen Kitas ein Ziel der Kolpingstadt Kerpen. So konnten zum 01.08.2022 14 neue Auszubildende in den Kindertageseinrichtungen begrüßt werden.

Besonders erfreulich ist auch, dass mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfond den bisherigen Kita-Helferinnen eine zweijährige praxisintegrierte Qualifizierung zur Kinderpflegerin ermöglicht werden kann. Dieses Qualifikationsprogramm richtet sich an bisherige und neu hinzugekommene Kita-Helferinnen und Helfer sowie weitere Personen, die sich für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung interessieren und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Die praxisintegrierte Qualifizierung zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin“/ zum „Staatlich geprüften Kinderpfleger“ wird für den Zeitraum 2022 – 2024 durch finanzielle Mittel aus dem Europäischen Sozialfond sowie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

Bereits jetzt werden zudem die Auswahlverfahren für den Ausbildungsstart 01.08.2023 durchgeführt, um die zukünftigen Fach- und Ergänzungskräfte für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Kerpen zu gewinnen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

05.12.2022 
Ehrenamt

Start der neuen App „Ehrenamtskarte NRW“


Ehrenamtlich Engagierte können jetzt einfach online über eine neue App ihre Ehrenamtskarte NRW beantragen oder verlängern. Ein schriftlicher Antrag ist nicht mehr notwendig, aber weiterhin möglich. Auch kann jetzt die digitale Ehrenamtskarte NRW auf das eigene Smartphone oder Tablet geladen werden. Die Kolpingstadt Kerpen macht mit. Ehrenamtskarten-App Pressemitteilung


20.10.2022 
Hahnenstraße
Zentrenmanagement für die Innenstädte

Aufwertung der Zentren in den Ortsteilen Kerpen und Horrem

Als polyzentrische Flächengemeinde mit mehreren Stadtteilzentren hat die Kolpingstadt Kerpen mit den bekannten Problemen unserer Zeit zu kämpfen: Leerstand, zu geringe Vielfalt, Funktionsdefizite, Verödung. Verstärkt wurden und werden diese Probleme in Folge des COVID-19-Lockdown und dem damit verbundenen weiteren massiven Kaufkraftabfluss in den Onlinehandel.

Die Herausforderung ist, die Zentren zu attraktiven Plätzen des Einkaufens, Begegnens und Verweilens aufzuwerten und damit das nach der Pandemie gesteigerte Bedürfnis der Bevölkerung auf Begegnung und Erlebnis anzusprechen. Es gilt die Chance zu nutzen, das Grundverständnis für lebendige Zentren neu zu justieren.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Projektseite

13.10.2022 
KliK

Kolpingstadt Kerpen führt Förderprogramm zur
Dach- und Fassadenbegrünung fort



Die Kolpingstadt Kerpen fördert Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung durch einen Zuschuss von bis zu 50% der als förderungswürdig anerkannten Kosten. Anträge können zunächst bis Ende des Jahres gestellt werden. 
Weitere Informationen

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Neue Berechungsgrundlagen bei der Grundsteuer ab 2025

Die neuen Gesetze zur Berechnung der Grundsteuer sehen vor, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf.

Zur neuen Berechnung der Grundsteuer ist eine Neufeststellung der Grundsteuerwerte auf Basis des Stichtages 01.01.2022 erforderlich.

Das Finanzamt wird den Wert feststellen und benötigt dazu im Jahr 2022 Angaben von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümern.

Informationen der Finanzverwaltung

[Weitere Informationen]

KliK
Kerpen setzt auf LED

LED-Leuchtmittel haben sich in den letzten Jahren als eine Schlüsseltechnologie für den Klimaschutz etabliert. Bereits seit 2016 rüstet die Kolpingstadt Kerpen ihre Straßenbeleuchtung auf LED-Technik um. 

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