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Mögliche Gas- und Strommangellage, gute Vorbereitung hilft!

Seit einigen Wochen beschäftigt uns alle die Sorge einer Gas- und Strommangellage mit der Folge eines möglichen Blackouts. Diese Sorge ist sicher nicht unberechtigt, sollte jedoch niemanden dazu verleiten, in Angst und Panik zu verfallen. Um das zu verhindern, sollte sich jede und jeder Einzelne, auch für andere, gut informieren und vorbereiten.

Verwaltung und Feuerwehr der Kolpingstadt Kerpen haben sich in den vergangenen Wochen intensiv mit den möglichen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger beschäftigt und an Lösungen gearbeitet. Klar ist, dass neben der wirtschaftlichen Infrastruktur auch die öffentlichen Leistungen erheblich eingeschränkt würden. Die nachfolgend aufgeführten Ratgeber und Informationsquellen sollen Ihnen darlegen, welche Folgen ein Blackout hat und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten, um bestmöglich vorbereitet zu sein:

Sie können einen Ratgeber der Kolpingstadt Kerpen auf der Internetseite aufrufen, (Klicken Sie hier) oder im Rathaus abholen. Dort finden Sie allgemeine Hinweise zur Eigenvorsorge und die Standorte von Info-Points in den Stadtteilen im Fall eines Stromausfalls.

Das Bundesamt für den Katastrophenschutz stellt auf seiner Internetseite Informationen bereit: Für alle Fälle vorbereitet - BBK (bund.de)

Eine ebenfalls sehr ausführliche und interessante Information finden Sie auf der Seite des Regionalverbandes Ruhr: #besserbereit - wer versorgt, ist besserbereit

Alle Verantwortlichen in Rat und Verwaltung der Kolpingstadt Kerpen hoffen natürlich, dass die Situation ausbleibt und wir „nur“ gut vorbereitet sind. 

30.06.2023 
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Informationen zur WohngeldPlus-Reform

Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

1. “Zweiter Heizkostenzuschuss“ und Wohngeldreform 2023

2.  weitere Informationen: 


22.03.2023 
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NRW – Stärkungspakt – gemeinsam gegen Armut


Mit dem „NRW – Stärkungspakt – gemeinsam gegen Armut“ hat das Land NRW der Kolpingstadt Kerpen finanzielle Mittel in Höhe von 403.641,00 € als sog. Billigkeitsleistung für den Zeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 zur Verfügung gestellt. Diese kommen in der Kolpingstadt Kerpen besonders Trägern der sozialen Infrastruktur zugute.

Berücksichtigt werden Beratungsstellen, Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke sowie Einzelfallhilfen.

Die komplette Pressemitteilung mit weiteren Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie hier: PressemitteilungBedarfsabfrage-/Anmeldebogen 

Alle weiteren Informationen, sowie Hinweise zu Richtlinien und weiteren Unterlagen finden Sie auf der Homepage des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, auf https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw 

Als Ansprechpersonen für Einrichtungen mit entsprechenden Bedarfen stehen Ihnen bei der Kolpingstadt Kerpen Herr Hans Arnold Maus, Tel. 02237/58-242, E-Mail: hans.maus@stadt-kerpen.de und Frau Doreen Dittrich, Tel. 02237/58-247, E-Mail: doreen.dittrich@stadt-kerpen.de zur Verfügung.

16.03.2023 
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Einbringung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2023/2024


Der Haushaltsplanentwurf 2023/2024 wurde in der Sitzung des Stadtrates am 31. Januar 2023 eingebracht und an die Fachausschüsse zur Beratung verwiesen.

Die Datei mit dem vollständigen Entwurf ist unter unten stehendem Link zu finden.

Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung können von Einwohnerinnen und Einwohnern oder von Abgabepflichtigen in der Zeit bis 7. März 2023 schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, Zimmer 141, erhoben werden. Über Einwendungen beschließt der Stadtrat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss an seiner Statt in öffentlicher Sitzung.

Die Verabschiedung des Haushaltsplanes soll am 18. April 2023 erfolgen.

Haushaltsplanentwurf 2023/2024 der Kolpingstadt Kerpen (10MB)

01.02.2023 
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Schöffinnen und Schöffen gesucht

Für die Amtszeit 2024 bis 2028 werden Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und -schöffen für das Amtsgericht Kerpen und das Landgericht Köln gesucht. 


Schöffinnen und Schöffen üben das Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht aus wie Berufsrichterinnen und –richter. Mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe stärken sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Strafjustiz und können in dieser anspruchsvollen und vielschichtigen Zeit ein aktiver Teil unserer demokratischen Gesellschaft sein.
Einen Einblick und das Anforderungsprofil an dieses Ehrenamt sowie entsprechende
Bewerbungsformulare finden Sie auf der Landingpage im Internet unter:
www.schoeffenwahl2023.de 


Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 26.03.2023
- für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) an:
Kolpingstadt Kerpen, Büro des Bürgermeisters, Silke Maier, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
E-Mailadresse: silke.maier@stadt-kerpen.de

- für das Amt der Jugendschöffin/ des Jugendschöffen an:
Kolpingstadt Kerpen, Jugendamt, Doris Chwalinski, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
E-Mailadresse: doris.chwalinski@stadt-Kerpen.de

26.01.2023 
Ferienspiele Icon
Ferienspiele 2023

Anmeldebeginn am 02. Februar

Zur Betreuung von schulpflichtigen Kindern stehen während der Sommerferien 2023 im Rahmen der Ferienspiele rund 350 Plätze verteilt auf die Kerpener Stadtteile zur Verfügung. Die Anmeldung findet wieder dezentral vor Ort in den Einrichtungen der Veranstalter bzw. online statt, Termine und Zeiten sind auf www.stadt-kerpen.de, Startseite links unten bei Ferienspiele 2023 veröffentlicht. Hier ist ab Donnerstag, dem 02. Februar auch das Anmeldeformular freigeschaltet.

26.01.2023 
Termin Bürgerbüro

Online Terminvergabe für das Bürgerbüro -
Spezielle Dienstleistungen an der Information im Rathaus ohne Termin möglich


Um ohne Warteschleifen am Telefon schneller zum Wunschtermin zu kommen, besteht  die Möglichkeit, einen Termin auch online zu buchen.

Hier gelangen Sie direkt zur Online-Terminvereinbarung.

Darüber hinaus erhalten Sie an der Information im Rathaus spezielle Dienstleistungen ohne vorher einen Termin vereinbart haben zu müssen.

Weitere Informationen, insbesondere welche Dienstleistungen an der Info möglich sind, erfahren Sie hier.

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Infos zur Beratung von Bürgern mit hohen Energiekosten(nach)forderungen

Derzeit steigen die Energiekosten rasant an. Dies hat zur Folge, dass viele Menschen plötzlich höhere monatliche Heizkostenabschläge zahlen müssen oder sich hohe Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung ergeben.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über staatliche Unterstützungsmöglichkeiten, aber auch über weitere Anlaufstellen und Beratungsangebote. Infos zur Beratung von Bürgern mit hohen Energiekosten(nach)forderungen Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat


23.12.2022 
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Praxisintegrierte Qualifizierung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger; Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Europäischen Sozialfond 


Gut ausgebildetes Personal in den Kindertageseinrichtungen spielt eine wichtige Rolle. Daher ist neben der Gewinnung von Personal die stetige Aus- und Weiterbildung der Kolleginnen und Kollegen in den städtischen Kitas ein Ziel der Kolpingstadt Kerpen. So konnten zum 01.08.2022 14 neue Auszubildende in den Kindertageseinrichtungen begrüßt werden.

Besonders erfreulich ist auch, dass mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfond den bisherigen Kita-Helferinnen eine zweijährige praxisintegrierte Qualifizierung zur Kinderpflegerin ermöglicht werden kann. Dieses Qualifikationsprogramm richtet sich an bisherige und neu hinzugekommene Kita-Helferinnen und Helfer sowie weitere Personen, die sich für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung interessieren und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Die praxisintegrierte Qualifizierung zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin“/ zum „Staatlich geprüften Kinderpfleger“ wird für den Zeitraum 2022 – 2024 durch finanzielle Mittel aus dem Europäischen Sozialfond sowie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

Bereits jetzt werden zudem die Auswahlverfahren für den Ausbildungsstart 01.08.2023 durchgeführt, um die zukünftigen Fach- und Ergänzungskräfte für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Kerpen zu gewinnen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen

05.12.2022 
Wappen Kerpen
Grundsteuer-Reform - Kolpingstadt Kerpen ruft zur Abgabe auf / 

Achtung, neu: Abgabefristverlängerung bis zum 31. Januar 2023


Ende Oktober läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ab. Die Kolpingstadt Kerpen appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) rechtzeitig bei ihrem Finanzamt abzugeben. Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt. Alle Einnahmen bleiben direkt vor Ort. Mit ihnen finanzieren wir unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen. (Weitere Informationen)

10.11.2022 
Ehrenamt

Start der neuen App „Ehrenamtskarte NRW“


Ehrenamtlich Engagierte können jetzt einfach online über eine neue App ihre Ehrenamtskarte NRW beantragen oder verlängern. Ein schriftlicher Antrag ist nicht mehr notwendig, aber weiterhin möglich. Auch kann jetzt die digitale Ehrenamtskarte NRW auf das eigene Smartphone oder Tablet geladen werden. Die Kolpingstadt Kerpen macht mit. Ehrenamtskarten-App Pressemitteilung


20.10.2022 
Hahnenstraße
Zentrenmanagement für die Innenstädte

Aufwertung der Zentren in den Ortsteilen Kerpen und Horrem

Als polyzentrische Flächengemeinde mit mehreren Stadtteilzentren hat die Kolpingstadt Kerpen mit den bekannten Problemen unserer Zeit zu kämpfen: Leerstand, zu geringe Vielfalt, Funktionsdefizite, Verödung. Verstärkt wurden und werden diese Probleme in Folge des COVID-19-Lockdown und dem damit verbundenen weiteren massiven Kaufkraftabfluss in den Onlinehandel.

Die Herausforderung ist, die Zentren zu attraktiven Plätzen des Einkaufens, Begegnens und Verweilens aufzuwerten und damit das nach der Pandemie gesteigerte Bedürfnis der Bevölkerung auf Begegnung und Erlebnis anzusprechen. Es gilt die Chance zu nutzen, das Grundverständnis für lebendige Zentren neu zu justieren.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Projektseite

13.10.2022 
Foto Autobahnkreuz
Informationen der Autobahn GmbH zur Sanierung der A 61

Die Autobahn GmbH informiert auf Ihrer Website über die Hintergründe zur Sanierung der A 61 und den Fortgang der Baumaßnahmen sowie der damit einhergehenden Einschränkungen. 

Update: A61/A4: Zwischen Türnich und Kerpen in Richtung Venlo eine Spur frei für den regionalen Verkehr

Erftstadt/Kerpen (Autobahn GmbH). Ab Montag (15.8.), ca. 5 Uhr, bis vsl. November ist die A61 in Fahrtrichtung Venlo zwischen der Anschlussstelle Türnich und dem Autobahnkreuz Kerpen für den regionalen Verkehr einspurig befahrbar. Zudem können die Verkehrsteilnehmer zwischen den Anschlussstellen Gymnich und Türnich in Fahrtrichtung Venlo zwei Spuren nutzen.

Die Sperrung ab dem Autobahndreieck Erfttal bleibt weiterhin für den Fernverkehr bestehen. Entsprechende Umleitungen sind mit rotem Punkt ausgeschildert. Die Autobahn GmbH Rheinland saniert derzeit auf der A61 den Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Türnich und Bergheim in Fahrtrichtung Venlo

Mehr zum Thema   

Projektinformation 

Pressemitteilung v. 30.06.2022

Pressemitteilung v. 20.06.2022

Pressemitteilung v. 10.06.2022 


Rentenstelle derzeit nicht besetzt

Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle ist die Rentenstelle derzeit nicht besetzt. Beratungstermine können Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in Düren unter der Telefonnummer 02421/ 48201 vereinbaren oder per E-Mail über service-zentrum.dueren@drv-rheinland.de.

Wir danken für Ihr Verständnis.

KliK

Kolpingstadt Kerpen führt Förderprogramm zur
Dach- und Fassadenbegrünung fort



Die Kolpingstadt Kerpen fördert Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung durch einen Zuschuss von bis zu 50% der als förderungswürdig anerkannten Kosten. Anträge können zunächst bis Ende des Jahres gestellt werden. 
Weitere Informationen

Geld - Haushalt - Euro - Logo_Icon
Neue Berechungsgrundlagen bei der Grundsteuer ab 2025

Die neuen Gesetze zur Berechnung der Grundsteuer sehen vor, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf.

Zur neuen Berechnung der Grundsteuer ist eine Neufeststellung der Grundsteuerwerte auf Basis des Stichtages 01.01.2022 erforderlich.

Das Finanzamt wird den Wert feststellen und benötigt dazu im Jahr 2022 Angaben von den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümern.

Informationen der Finanzverwaltung

[Weitere Informationen]

KliK
Kerpen setzt auf LED

LED-Leuchtmittel haben sich in den letzten Jahren als eine Schlüsseltechnologie für den Klimaschutz etabliert. Bereits seit 2016 rüstet die Kolpingstadt Kerpen ihre Straßenbeleuchtung auf LED-Technik um. 

Weitere Informationen

Wappen Kerpen
Neue App "Ehrensache.NRW"

Als Ergänzung zur Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen wurde vor kurzem die App "Ehrensache.NRW" freigeschaltet. Die Inhaber und Inhaberinnen der Ehrenamtskarte NRW können damit mehr als 3300 Angebote in kommunalen Einrichtungen sowie bei öffentlichen und privaten Anbietern in NRW nutzen. mehr

16.04.2015