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Inhalt
Terrassenüberdachung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Für Sie zuständig:
Stadtteile Horrem u. Neu-Bottenbroich
Brandverhütungsschau u. Wiederkehrende Prüfung
Stadtteile Mödrath, Langenich, Manheim-neu, Buir u. Neubaugebiet: Vinger Weg
Stadtteil Blatzheim
Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen, Manheim-alt u. Sindorf nur Gewerbegebiet
Stadtteil Kerpen (ohne Neubaugebiet Vinger Weg)
Terrassenüberdachung
Gemäß § 62 BauO NRW 2018 ist die Errichtung einer Terrassenüberdachung bis zu 30 m² Grundfläche insgesamt und einer maximalen Tiefe von 4,50 m (gemessen von der Hausfassade) genehmigungsfrei, wenn die Vorgaben des § 6 BauO NRW 2018 (Abstandsflächen) und die Festsetzungen eines evtl. gültigen Bebauungsplanes (z.B. Baugrenzen) eingehalten werden.
In die o.g. 30 m² Grundfläche sind evtl. bereits bestehende Terrassenüberdachungen mit einzurechnen.
Falls eine genehmigungsfreie Terrassenüberdachung an der Grundstückgrenze zu einem angebauten Nachbargebäude geplant ist, wird empfohlen, eine Einverständniserklärung der betroffenen Nachbareigentümer einzuholen, um sich privatrechtlich abzusichern.
Eine Vorlage der Unterlagen bei der Stadt Kerpen ist nicht notwendig, verwahren Sie aber die Unterlagen bitte in Ihrer privaten Hausakte.
Terrassenüberdachungen, welche die o. a. Kriterien nicht erfüllen, sind im Rahmen eines einfachen Baugenehmigungsverfahren zu beantragen, bzw. es ist ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu stellen. (Beide Formulare finden Sie unter: Formulare - Bauaufsichtliches Verfahren)
Gegebenenfalls ist in beiden Fällen eine privatrechtliche Einverständniserklärung der Nachbareigentümer - inkl. aktuellem Grundbuchauszug - mit einzureichen. (Formular auf Anfrage bei der Sachbearbeiterin/ beim Sachbearbeiter)
Eine Übersicht über die rechtskräftigen Bebauungspläne, sowie Einsicht in die einzelnen Bebauungspläne finden Sie unter: Planen & Bauen – Stadtplanung – Bebauungspläne.