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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Zuständigkeit
Amt 26 Bauordnung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
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02237/58-274
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Beate Baltes
Stadtteile Horrem u. Neu-Bottenbroich

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02237/58-448
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208
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Silke Becker
Stadtteile Buir, Manheim-neu u. Langenich

Telefon
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02237- 58 - 577
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255
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Nicole Zschocke
Stadtteil Blatzheim

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02237/58-299
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254
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Sandra Stockem
Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen, Manheim-alt u. Sindorf nur Gewerbegebiet

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02237/58-450
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257
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Julia Ullrich
Abteilungsleiterin / Stadtteil Kerpen-Süd

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02237/58-572
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My Phung Nguyen
Stadtteil Sindorf (ohne Gewerbegebiet)

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02237/58-575
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208
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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für die Aufteilung von Wohnungseinheiten in Wohnungseigentum ist eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen kann. Die sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung kann mit den entsprechenden Bauzeichnungen, in denen die Aufteilung dargestellt ist, beantragt werden.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch bei den Notaren. Eine notarielle Beratung vor Stellung der Abgeschlossenheit wird dringend empfohlen.

Antragsvordrucke mit Erläuterungen