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öffentlichen Auslegung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen „Abgrabungskonzentrationszonen“
22.03.2005

In der Sitzung des Rates der Stadt Kerpen wurde am 22.02.2005 der Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kerpen „Abgrabungskonzentrationszonen“ gefasst.
Der Planentwurf wurde beschlossen. Der Erläuterungsbericht zur 23. Änderung des FNP wurde zur Kenntnis genommen.

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung.
Inhalt der Änderung ist „Flächen für die Landwirtschaft“ mit der Darstellung „Abgrabungskonzentrationszonen“ zu überlagern.

Wirkungsbereich
Der Wirkungsbereich der 23. FNP-Änderung umfasst das gesamte Stadtgebiet, da eine flächen-deckende Begutachtung des gesamten Stadtgebietes für eine FNP- Änderung zur Darstellung von Abgrabungskonzentrationszonen Voraussetzung war.
Aufgrund des Ergebnisses von Konfliktanalysen werden entsprechend der Variante II fünf Bereiche in der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes als Abgrabungskonzentrationszonen dargestellt:

Abgrabungskonzentrationszone I:
nördlich der DB- Strecke Köln/Aachen, bzw. der K 4, östlich der L 276, in einer Entfernung zum südlich gelegenen Stadtteil Buir von ca. 500 m. [Übersichtsplan]

Abgrabungskonzentrationszone II:
nördlich und südlich der Hambachbahn, südlich gelegen von Tanneck. [Übersichtsplan]

Abgrabungskonzentrationszone III:
nördlich der DB- Strecke Köln/Aachen, zwischen dem Stadtteil Manheim und dem Manheim Blatzheimer Erbwald. [Übersichtsplan]

Abgrabungskonzentrationszone IV:
südlich der DB-Strecke Köln/Aachen, zwischen K 39 n und der Kreismülldeponie. [Übersichtsplan]

Abgrabungszone V:
südöstlich der B 264 n, westlich von Giffelsberg. [Übersichtsplan]

Die ausgewiesenen und dargestellten Abgrabungskonzentrationszonen I – V sind den beigefügten Übersichtsplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind zu entnehmen (Anlage 4, Seite 1 – 5) Im Erläuterungsbericht wird darüber hinaus den im Stadtgebiet Kerpen tätigen „Kleinbetrieben“, die Möglichkeit eingeräumt, im Zuge ihrer genehmigten Abgrabungen, Auskiesungsflächen in einer Größenordnung bis max. 3 ha erweitern und  des weiteren wird eine Fläche nördlich der Straße „Am Meisenberg“ im Stadtteil Horrem textlich als „Sondergebiet“ zu deklariert, mit der Zielsetzung „Restauskiesung zum Zweck der Rekultivierung einer genehmigten Abgrabung“.

Ziel und Zweck
Planungsziel der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes ist, entsprechend eines umfangreich erstellten Gutachtens -Abgrabungskonzentrationszonen-, d.h. Abgrabungsbereiche unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Lagerstätten räumlich zusammen zu fassen und entsprechend innerhalb der im GEP dargestellten BSAB im FNP entsprechende Bereiche im Maßstab 1: 10000 darzustellen.

Durch die Ausweisung von Konzentrationszonen werden die Rohstoffe umweltschonend gewonnen, so dass künftige Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt, den Siedlungsraum sowie in landwirtschaftliche Nutzungsstrukturen weitestgehend minimiert und die bisher kaum vermeidbare Streuung der Abgrabungen verhindert werden.
Die Ausweisung der Abgrabungskonzentrationszonen in der 23. Änderung des Flächennutzungs-planes berücksichtigt neben der ökonomischen Notwendigkeit, die regionale Bauwirtschaft langfristig und ausreichend mit Rohstoffen zu versorgen zu können.

Voraussetzung für die Ausweisung von Konzentrationszonen in der 23. Änderung des Flächen-nutzungsplanes war die detaillierte Erfassung der Rohstoffvorkommen im Stadtgebiet hinsichtlich ihrer räumlichen Verbreitung, Quantität und Qualität sowie einer Konfliktanalyse im Hinblick auf die Schutzgüter zur Untersuchung der Umweltverträglichkeit im Sinne des § 2 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt mit der Erläuterung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit

vom 12.04.2005 bis einschließlich 13.05.2005

Mo-Mi von 08.00-12.15 und von 13.30-16.00, Do von 08.00-12.00 und von 13.30- 18.30 und Fr von 08.00-12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 " Stadtplanung ", öffentlich aus.

Rücksprache zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes „Abgrabungskonzentrationszonen“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 221 möglich - Ansprechpartner ist Herr Fuhs (zuständiger Bezirksingenieur). Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet.

Kerpen, den 
22.03.2005

i.V. Peter Knopp, 1. Beigeordneter

22.03.2005