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Absicht der Teileinziehung einer öffentlichen Straße im Stadtgebiet Kerpen gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NW
31.01.2006

Die Stadt Kerpen beabsichtigt einen Teil der ehemaligen B 477 gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetz NW (StrWG NW) in der zurzeit gültigen Fassung zwischen Katharinenhof und Dürener Straße teileinzuziehen. Dieser Teil der ehemaligen B 477, die heute als Gemeindestraße gewidmet ist, hat wegen des Neubaus der B 264n / B 477n an Verkehrsbedeutung für den allgemeinen Verkehr verloren. Die Fahrbahn wurde bis auf eine Restbreite von 3,50 m zurückgebaut und rekultiviert.

Mit der Teileinziehung erlischt der Gemeingebrauch auf bestimmte Benutzungsarten. Hier soll er auf die Nutzung für den landwirtschaftlichen Verkehr und Radverkehr beschränkt werden.

Die Absicht der Teileinziehung wird hiermit gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NW öffentlich bekannt gemacht, um Gelegenheit zu Einwendungen gegen dieses Vorhaben innerhalb von 3 Monaten nach Veröffent-lichung diese Bekanntmachung zu geben.

Eine Flurkarte kann bei der Stadt Kerpen, Abteilung 15.2 -Beitragswesen und Straßenrecht-, Zimmer 272, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen innerhalb der 3-Monatsfrist während den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Einwendungen können bei der vorgenannten Dienststelle innerhalb der 3-Monatsfrist schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Kerpen, den 
31.01.2006

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

31.01.2006