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Inkrafttreten der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes "Grünvernetzung" im Stadtgebiet Kerpen
03.03.2006

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.09.2005 den Wirksamkeitsbeschluss für die o.g. Flächennutzungsplanänderung gefasst.
Der Wirkungsbereich der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grünvernetzung“ umfasst das gesamte Stadtgebiet der Stadt Kerpen.

Ziel und Zweck der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung eines zusammenhängenden Grünvernetzungssystems für das gesamte Stadtgebiet.
Hierfür werden so genannte „Suchräume“ dargestellt, die die derzeitig bestehenden Nutzungen überlagern. Eine rechtsverbindliche Wirkung gegenüber dem einzelnen ist nicht gegeben; d.h. eine Inanspruchnahme der Flächen kann nur im Einvernehmen mit dem Eigentümer erfolgen.
Die für Flora und Fauna außerordentlich wichtigen Leitlinien sollen als Grünzüge ausgewiesen werden, um ökologische Maßnahmen dort zu realisieren, wo die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes gesteigert werden kann.
Die im Rahmen des Grünvernetzungskonzeptes erarbeiteten Leitlinien sind von ökologisch wertvoller Bedeutung, da diese Bereiche weitestgehend von jeglicher Bebauung frei gehalten und langfristig zusammenhängende Grünzüge geschaffen werden sollen.

Gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches in der derzeit gültigen Fassung wurde die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grünvernetzung“ der Bezirksregierung Köln am 30.11.2005 zur Genehmigung vorgelegt. Die Verfügung der Bezirksregierung vom 20.02.2006 hat folgenden Wortlaut:

„Gemäß § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmige ich die vom Rat der Stadt Kerpen am 13.09.2005 beschlossene 39. Änderung des Flächennutzungsplanes.“

Die Bezirksregierung Köln, AZ:35.2.11-36-121/2005, Im Auftrag gez. Jeuck

Bekanntmachungsanordnung
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB öffentlich bekannt ge¬macht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Die 39. Flächennutzungsplanänderung „Grünvernetzung“ einschließlich Erläuterungsbericht liegen bei der Stadt Kerpen, Amt 16 " Planen, Bauen, Wohnen ", Abteilung 16.1 " Stadtplanung ", Jahnplatz 1, Zimmer 224, wäh¬rend der Öffnungszeiten Mo - Mi und Fr von 08.30 - 12.00 und Do von 13.30 bis 18.30 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Hinweise nach § 215 (2) BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen:

  1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 des BauGB in der derzeit gültigen Fassung über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent¬schädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan und über das Erlöschen von den Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
  2. Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 des BauGB bezeichneten Vorschriften ist nach § 215 Abs. 1 BauGB dann unbe¬achtlich, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
  3. Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvor¬schriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige Orts rechtliche Bestimmun¬gen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes An¬zeigeverfahren wurde nicht durchgeführt
    b) die Satzung, die sonstige Orts rechtliche Bestimmung oder der Flächennut¬zungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden
    c) die Bürgermeisterin hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Kerpen, den 
03.03.2006

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

03.03.2006