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frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 255, „Nahversorgungszentrum Sindorf - Nord“ im Stadtteil Sindorf, gem. § 3 (1) BauGB
08.03.2006

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 07.03.2006 gemäß § 12 (2) BauGB die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans SI 255, „Nahversorgungszentrum Sindorf -Nord“ im Stadtteil Sindorf, beschlossen.
Der Planbereich des Bebauungsplanes liegt nördlich der Heppendorfer Straße und wird im Norden durch einen Wirtschaftsweg, im Süden durch Ackerflächen, im Osten durch die Kreisstrasse K 19 und im Westen durch Ackerflächen begrenzt.

Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, die genaue Abgrenzung dem Vorentwurf des Bebauungsplanes im Maßstab 1: 500 zu entnehmen.

Das Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Einzelhandelsnutzung durch zwei Verbrauchermärkte (ein Discounter und ein Vollsortimenter) mit insgesamt 2.300 m² Verkaufsfläche zu schaffen. Dabei dient diese Fläche als Expansionsstandort für den im Quartier bereits vorhandenen Vollsortimenter, der am derzeitigen Standort in der Strasse „Am Keuschenend“ keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr hat. Zur Realisierung des Vorhabens werden durch den Vorhabenträger alle erforderlichen planungsrechtlichen Massnahmen getroffen.

Die öffentliche Unterrichtung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB zum vorbezeichneten Bebauungsplan SI 255, „Nahversorgungszentrum Sindorf Nord“, Stadtteil Sindorf erfolgt in der Zeit vom

20.03.2006 bis einschließlich 21.04.2006

Mo-Mi von 08.00-12.15 und von 13.30-16.00, Do von 08.00-12.00 und von 13.30-18.30 und Fr von 08.00-12.00 bei der Stadtverwaltung Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, im Amt 16, Abteilung 16.1 "Stadtplanung", Zimmer 226. Ihr Ansprechpartner ist Herr Schoppe.

Die Stadt Kerpen wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit ihren voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Jeder der sich vom Vorentwurf des Bebauungsplanes betroffen fühlt, kann sich während des o.g. Zeitraumes bei der Stadtverwaltung Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen äußern. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de.

Kerpen, den 
08.03.2006

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

08.03.2006