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öffentliche Auslegung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes “Sondergebiet Steinweg“ im Stadtteil Buir
13.03.2006

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 07.03.2006 beschlossen, die 50.Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Steinweg“, Stadtteil Buir gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der Planbereich der 50.Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am östlichen Rand des Ortsteils Kerpen-Buir, es wird im Norden durch landwirtschaftliche Nutzungen, im Süden durch die L276 (Steinweg), im Osten durch landwirtschaftliche Nutzflächen und im Westen durch einen Wirtschaftsweg begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, zu entnehmen. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von 1,1 ha.
Das Ziel der 50.Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Steinweg“, Stadtteil Kerpen-Buir ist es, auf den dargestellten Flächen am östlichen Ortsrand von Buir Sonderbauflächen zu entwickeln, um auf diese Weise zur Sicherung der Nahversorgung beizutragen.
Vorgesehen ist die Errichtung von zwei Nahversorgungseinrichtungen mit dazugehörigen Parkplätzen. Die maximal zulässige Verkaufsfläche beträgt ca. 2100 qm.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes und seine Begründung, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 27.03.2006 bis einschließlich 28.04.2006 (Mo - Mi von 08.00 - 12.15 Uhr und 13.30 + -16.00 Uhr, Do von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 - 12.00 Uhr) im Stadtplanungsamt der Stadt Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Rücksprache zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 228 möglich - Ansprechpartner ist Herr Mackeprang. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Diese Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu der 50.Änderung des Flächennutzungsplanes verfügbar:

  • Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein – Erft - Kreises
  • Stellungnahme BUND

Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Kerpen, den 
13.03.2006

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

13.03.2006