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Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft vom 29.08.2006 des Amtes für Agrarordnung Siegburg
08.09.2006

Die Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft vom 29.08.2006 des Amtes für Agrarordnung Siegburg, Frankfurter Str. 86 – 88, 53721 Siegburg, für das Flurbereinigungsver-fahren Hambach-Ost wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Amt für Agrarordnung Siegburg 53721 Siegburg, den 29.08.2006
Frankfurter Straße 86-88
Flurbereinigung Hambach-Ost Telefon: 02241/308-0
- 17 06 1 -
Ladung
zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
der Flurbereinigung Hambach-Ost

Das Flurbereinigungsverfahren Hambach-Ost wurde durch Beschluss der Bezirksregierung Müns-ter, Abteilung 9, Obere Flurbereinigungsbehörde vom 04.04.2006 angeordnet.
Dieser Beschluss ist ebenso wie diese Ladung öffentlich bekannt gemacht worden.

Die Teilnehmer der Flurbereinigung Hambach-Ost - dies sind die Eigentümer und Erbbauberech-tigten der zu dem Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke - bilden die Teilnehmerge-meinschaft des Flurbereinigungsverfahrens.

Für das Flurbereinigungsverfahren ist nach den Bestimmungen des Flurbereinigungsgesetzes ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder und Stellvertreter wird im Wahltermin erörtert und durch die Flurbereinigungsbehörde bestimmt. Mit Rücksicht auf die Größe des Verfahrensgebietes von ca. 886 ha und die Anzahl der Teilnehmer erscheint ein Vorstand bestehend aus 3 oder ma-ximal 5 Mitgliedern und der entsprechenden Anzahl stellvertretender Mitglieder angemessen.

Der Vorstand nimmt die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmergemeinschaft wahr und führt deren Geschäfte.
Zur Wahl des Vorstandes werden die Teilnehmer der Flurbereinigung Hambach-Ost hiermit gela-den für

Mittwoch, den 25. Oktober 2006, 17.00 Uhr,
ins Rathaus der Stadt Kerpen, Raum 200,
Jahnplatz 1, 50171 Kerpen.

Im Wahltermin wird der Vorstand einschließlich der Stellvertreter von den anwesenden Teilneh-mern der Teilnehmergemeinschaft oder deren Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebe-nen Stimmen gewählt. Bevollmächtigte von Teilnehmern haben im Termin eine schriftliche Voll-macht vorzulegen. Es ist zu beachten, dass jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat; das gilt auch für Bevollmächtigte, die mehrere Teilnehmer vertreten. Gemeinschaftli-che Eigentümer (Miteigentümer und Erbengemeinschaften) gelten als ein Teilnehmer und haben somit nur eine Stimme.

Die Kandidaten für den Vorstand einschließlich der Stellvertreter werden in dem Wahltermin vor-geschlagen und aufgestellt. Wählbar sind auch Personen, die nicht Teilnehmer des Flurbereini-gungsverfahrens sind. Nicht anwesende Personen können nur als Kandidaten aufgestellt werden, wenn ihre schriftliche Zustimmung zur Kandidatur und Annahme einer eventuellen Wahl als Vor-standsmitglied und/oder Stellvertreter im Wahltermin vorliegt.

Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen Herr Schwister (02241/308-3151) und Frau Keuenhof (02241/308-1261) zur Verfügung.

gez. Fehres, Ltd. Reg. Verm. Direktor

Kerpen, den 

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

08.09.2006