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Auslegung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst" im Stadtteil Manheim
12.09.2006

Der Rat der Stadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 20.06.2006 beschlossen, die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Der ca. 8,8 ha große Wirkungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim, überwiegend auf dem Gelände der Mülldeponie Haus Forst und wird begrenzt von sich anschließenden Deponieflächen im Norden, im Osten und Süden von landwirtschaftlichen Flächen sowie Waldflächen. Unmittelbar südlich liegt das landwirtschaftliche
Anwesen Haus Forst, westlich des Plangebietes befinden sich landwirtschaftliche Flächen sowie das Kalksandsteinwerk Manheim und die Siedlung Haus Forst.
Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen. die genaue Abgrenzung dem Entwurf der 49.Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“zu entnehmen.
Die wesentlichen Ziele und Zwecke der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die planungsrechtliche Sicherung des Betriebes (Abfallbehandlungsanlage und Kleinanlieferplatz), Modernisierung und Erweiterung der vorhandenen Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage (Anpassung an den Stand der Technik, Verringerung der betrieblichen Emissionen), Anpassung des Betriebkonzepts an veränderte Umweltrahmenbedingungen,sowie die langfristige Sicherung der öffentlichen Abfallentsorgung im Rhein-Erft-Kreis. Die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) dargestellten: „Flächen für Versorgungsanlagen, für die Verwertung oder Beseitigung von festen Abfallstoffen sowie für Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Müllkippe“ sowie die „Flächen für die Landwirtschaft zu ändern in „Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage“.

Der Entwurf der 49. Änderung des Flächenutzungsplanes und seine Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 25.09.2006 bis einschließlich 27.10.2006 (Mo - Mi von 08.00 -12.15 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr, Do von 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr und Fr von 08.00 - 12.00 Uhr) im Stadtplanungsamt der Stadt Kerpen, 50171 Kerpen, Jahnplatz 1, öffentlich aus. Anregungen können während der Auslegungszeit zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden. Rücksprache zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbaufläche Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ ist während der o. g. Zeiten im Zimmer 228 möglich – Ansprechpartner ist Herr Mackeprang (zuständiger Bezirksingenieur). Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf zur Niederschrift erklärt oder schriftlich vorgebracht werden, über die der Rat der Stadt Kerpen entscheidet. Diese Anregungen können auch in dem o.g. Zeitraum per Email an folgende Adresse geschickt werden: bauleitplanung@stadt-kerpen.de

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
• Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
• Schalltechnisches Gutachten
• Geruchsgutachten
• Umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweis:
Gem. § 3 (2) Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Kerpen, den 
11.09.2006

Marlies Sieburg, Bürgermeisterin

12.09.2006