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Bekanntmachung des Amtes für Agrarordnung Euskirchen
27.09.2006

LADUNG
1. Offenlegungstermin
Im Flurbereinigungsverfahren Blatzheim II liegt der Nachtrag 2 zum Flurbereinigungsplan (Text, Nachweise und Karten) zur Einsichtnahme für die Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) offen am
Montag, den 23. Oktober 2006
von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
im Amt für Agrarordnung Euskirchen
Sebastianusstraße 22, Zimmer Nr. 103.
Während dieser Zeit werden Ihnen Bedienstete des Amtes für Agrarordnung Fragen beantworten und Auskünfte erteilen. Auf Wunsch wird Ihnen die neue Feldeinteilung an Ort und Stelle ange-zeigt.
Von der Möglichkeit der Einsichtnahme in den Nachtrag 2 zum Flurbereinigungsplan am Tag der Offenlegung bitte ich Gebrauch zu machen, weil in dem Anhörungstermin am 06.11.2006 Ein-zelauskünfte nicht mehr erteilt werden können.
2. Auslegung und Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung für die nachträg-lich zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Flurstücke
Die Ergebnisse der Wertermittlung für die durch den 9. Änderungsbeschluss vom 11.07.2005, den 11. Änderungsbeschluss vom 31.10.2005, den 12. Änderungsbeschluss vom 08.11.2005, den 13. Änderungsbeschluss vom 03.02.2006 und den 14. Änderungsbeschluss vom 30.03.2006 nachträglich zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Flurstücke werden zur Einsichtnahme für die Beteiligten während der Offenlegung des Nachtrages 2 zum Flurbereinigungsplan (siehe un-ter Ziffer 1. dieser Einladung) ausgelegt. Ebenfalls während dieser Offenlegung werden die Er-gebnisse der Wertermittlung in einem Anhörungstermin nach § 32 FlurbG erläutert. In diesem Anhörungstermin können Einwendungen gegen die vorgenommene Bewertung der durch die o.a. Änderungsbeschlüsse zugezogenen Flurstücke erhoben werden.
Durch den Nachtrag 2 zum Flurbereinigungsplan werden die Ergebnisse der Wertermittlung für die durch die o.g. Änderungsbeschlüsse nachträglich zugezogenen Flurstücke nach § 32 FlurbG festgestellt.
Den Eigentümern der betroffenen Flurstücke wird der Einlagenachweis, der diese Flurstücke be-inhaltet, mit der Ladung zugestellt.
Widersprüche gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung müssen zur Ver-meidung des Ausschlusses ebenfalls im Anhörungstermin am 06.11.2006 (siehe unter Zif-fer 3.) vorgebracht werden.
3. Anhörungstermin
Gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes – FlurbG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354) findet der
Termin zur Anhörung der Beteiligten
über den Inhalt des Nachtrages 2 zum Flurbereinigungsplan am
Montag, den 6. November 2006 um 14:00 Uhr
im Amt für Agrarordnung Euskirchen
Sebastianusstraße 22, Zimmer 406
statt, zu dem Sie hiermit geladen werden.
Widersprüche gegen den Nachtrag 2 zum Flurbereinigungsplan von Blatzheim II müssen nach § 59 Abs. 2 FlurbG zur Vermeidung des Ausschlusses in dem Anhörungstermin vor-gebracht werden und sind nach § 59 Abs. 4 FlurbG in die Verhandlungsniederschrift auf-zunehmen.
Versäumt ein Beteiligter den Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Ende des Termins über den Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist (§ 134 FlurbG).
Beteiligte, die an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen Be-vollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtsvordrucke können beim Amt für Agrarordnung Euskir-chen, Sebastianusstraße 22, 53879 Euskirchen, angefordert werden. Die Beglaubigung der Un-terschrift erfolgt durch jede zur amtlichen Beglaubigung von Unterschriften befugte Behörde (dies sind in der Regel Stadt- und Gemeindeverwaltungen) kostenfrei (§ 108 FlurbG).
Schriftliche, an das Amt für Agrarordnung gerichtete Widersprüche können im Hinblick auf § 59 Abs. 2 FlurbG nicht anerkannt werden. Hierauf wird besonders hingewiesen.
Wenn Sie keinen Widerspruch vorbringen möchten, brauchen Sie den Anhörungstermin am 06.11.2006 nicht wahrzunehmen.
4. Für die Nebenbeteiligten gelten folgende Hinweise:
Sie sind Nebenbeteiligter im Sinne des § 10 Abs. 2 FlurbG.
Im Flurbereinigungsverfahren treten gem. § 68 FlurbG hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken und der diese Grundstücke betreffenden Rechtsverhältnisse, die nicht aufgehoben werden können ( § 49 FlurbG ), die Landabfindungen an die Stelle der alten Grundstücke.
Die örtlich gebundenen öffentlichen Lasten, die auf den alten Grundstücken ruhen, gehen auf die in der örtlichen Lage ausgewiesenen Grundstücke über. Im Einzelnen ist u.a. die Art des Rechtes und der Berechtigte (Nebenbeteiligte) aus dem Nebenbeteiligtennachweis ersichtlich. Der Ne-benbeteiligtennachweis ist Bestandteil des Flurbereinigungsplanes.
5. Jedem vom Nachtrag 2 zum Flurbereinigungsplan betroffenen Teilnehmer wird der Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Ver-hältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist (Abfindungsnachweis) zugestellt. Jedem Auszug ist eine Erläuterung zum Abfindungsnachweis beigefügt.
Wenn bei Miteigentum ein gemeinsamer Bevollmächtigter bestellt ist, erhält nur dieser einen Ab-findungsnachweis.
6. Für den Übergang von Besitz, Verwaltung und Nutzung gilt die Ergänzungsanordnung vom 21.09.2006 zur vorläufigen Besitzeinweisung vom 01.07.2004 mit den zum Nachtrag 1 ergange-nen Überleitungsbestimmungen vom 12.09.2005. Die vom Nachtrag 2 zum Flurbereinigungsplan betroffenen Teilnehmer erhalten einen Abdruck der Ergänzungsanordnung mit Überleitungsbe-stimmungen.
Die Ergänzungsanordnung und die zum Nachtrag 1 ergangenen Überleitungsbestimmungen lie-gen zur Einsichtnahme für die Beteiligten einen Monat lang während der Dienststunden [begin-nend mit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung der Ladung zur Bekanntgabe des Nachtrages 2 zum Flurb.-Plan vom 21.09.2006] beim Amt für Agrarordnung Euskirchen, Sebasti-anusstraße 22, 53879 Euskirchen, Zimmer 103, aus.
7. Es wird gebeten, von schriftlichen Anfragen abzusehen, da jeder Beteiligte während der Offenle-gung des Nachtrages 2 zum Flurbereinigungsplan ausgiebig Gelegenheit zu Rückfragen hat.

Im Auftrag
gez. Froböse
(Oberregierungsvermessungsrat)

Kerpen, den 
27.09.2006

27.09.2006