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Inhalt
Gesellschaften der Kolpingstadt Kerpen
Städtische GmbHs
Historie
Organe
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung besteht aus 11 Mitgliedern, dies entspricht den Mehrheitsverhältnissen im Rat der Kolpingstadt Kerpen.
Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist Herr Bürgermeister Dieter Spürck.
Die Gesellschafterversammlung ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen das oberste willensbildende Organ der Gesellschaft. Die Willensbildung der Gesellschaft erfolgt grundsätzlich durch Beschlüsse, die in der Gesellschafterversammlung gefasst werden. Die Gesellschafterversammlung beschließt über alle Maßnahmen, die ihr nach Gesetz oder durch den Gesellschaftsvertrag zugewiesen sind. Sie beschließt über alle Maßnahmen, die in ungewöhnlichem Ausmaße in den Vermögensgegenstand, die Organisation oder den Charakter der Gesellschaft eingreifen und sie legt die grundsätzliche Geschäftspolitik der Gesellschaft fest. Das betrifft insbesondere Maßnahmen, die infolge ihrer langen Laufzeit oder des ihnen anhaftenden großen Risikos von besonderer Bedeutung sind.
Die Gesellschafterversammlung hat zu bestimmen über Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresergebnisses, Bestellung, Abberufung, Prüfung und Entlastung der Geschäftsführer und Bestellung von Prokuristen.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Gesellschaften obliegt den Geschäftsführern.