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Inhalt
Aufnahme in die Bieterliste der Kolpingstadt Kerpen
Bei den beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben können nur die Unternehmen berücksichtigt werden, die im Vorfeld auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit überprüft worden sind. Als überprüft gelten die Unternehmen, die im Besitz einer Präqualifizierungsnummer (Nähere Informationen lesen Sie im Folgenden) sind.
Die zentrale Vergabestelle der Kolpingstadt Kerpen führt für diesen Zweck eine "Bieterliste".
Die Aufnahme in die Liste kann unter Verwendung des Formulars „Bieter-Selbstauskunft“ und der dazugehörigen Eigenerklärung unter Downloads beantragt werden. Auch bitten wir Sie die nachfolgenden Unterlagen beizufügen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- ggf. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO
- Handelsregisterauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Haftpflichtversicherung
- Referenzen
Ein Anspruch auf Berücksichtigung bei einer Ausschreibung oder freihändigen Vergabe besteht nicht.
Präqualifizierung
Aufträge werden an geeignete Firmen vergeben. Dazu müssen die Bieter im Vergabeverfahren Erklärungen und Nachweise vorlegen. Welche Erklärungen und Nachweise vorgelegt werden müssen, ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Damit diese nicht bei jedem Vergabeverfahren neu vorgelegt werden müssen, gibt es die Möglichkeit der Präqualifizierung. Mit der Präqualifikation existiert ein wirksames Instrument, das sowohl für die öffentlichen Auftraggeber als auch für die Bieter eine maßgebliche Entlastung mit sich bringt. Bereits im Vorfeld einer Ausschreibung wird Unternehmen ihre Eignung hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von einer unabhängigen, neutralen und fachkundigen Stelle bescheinigt.
Diese Einrichtungen bieten eine Präqualifizierung an:
www.pq-verein.de
www.amtliches-verzeichnis.ihk.de