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Neubau des Europagymnasiums
der Kolpingstadt Kerpen

„Bautagebuch“ des Europagymnasiums

Liebe Kerpenerinnen, liebe Kerpener,
sehr geehrte Gäste,

das Europagymnasium und die Kolpingstadt Kerpen möchten Sie auf dieser Seite fortan über die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Modernisierung des Europagymnasiums auf dem Laufenden halten. Dabei verstehen wir das so genannte „Bautagebuch“ als ein Angebot für alle Interessierten, um sich einen Überblick über die anstehenden Schritte zu verschaffen und in einen bürgerschaftlichen Dialog mit uns eintreten zu können. Zu diesem Zweck finden Sie unter dem Menüpunkt „Ihre Frage(n) an uns“ die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Ein Vorgreifen der auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse zu führenden öffentlichen und politischen Diskussion in den Gremien der Stadt einschließlich der rechtlich zugesicherten Möglichkeiten einer bürgerschaftlichen Beteiligung ist damit selbstverständlich nicht verbunden.

Wir dürfen Sie ermuntern, sich an dieser Stelle zu informieren und durch Fragen einzubringen. Machen Sie davon gerne Gebrauch!

Dieter Spürck Wendel Hennen
Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen

Schulleiter der Europaschule


Aktueller Sachstand (18.07.2024)

Die Planungen zum Europagymnasium wurden fortgeführt. Die Planung für den schulischen Bereich wurde im Schulausschuss beraten und die Fortführung beschlossen. Die Sportanlagen werden im September dem Sport/Freizeit/und Kulturausschuss vorgelegt. Der Abschluss der LP 2 (Vorplanung)  erfolgt voraussichtlich  im dritten Quartal 2024. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist in Vorbereitung und eine Beratung zu möglichen Fördermitteln bei der Kommunalagentur ist erfolgt, wenngleich eine weitere Beratung dann aber erst nach Abschluss der Vorplanung sinnvoll ist. Nächste Beratungen in den politischen Gremien werden nach den Sommerferien erfolgen.

Aktueller Sachstand (17.01.2024)

Die Planungen zum Abschluss der Vorplanung laufen und in den politischen Gremien wurden einige Grundsatzentscheidungen u.a. zum Tragwerk und der Heizwärmeversorgung getroffen. (s.a. Ratsinformationssystem - Kolpingstadt Kerpen (kdvz-frechen.de) Der Abschluss der Vorplanung ist für Ende März 2024 geplant. Die Vorplanung wird dann in den Gremien vorgestellt. Der nächste politische Arbeitskreis findet am 20.03.2024 statt.

Aktueller Sachstand (30.11.2023)

Nachdem am 20.06.2023 die Fortführung der Maßnahme auf Grundlage des Wettbewerbs beschlossen wurde, Zuschläge an die Planungsbüros erteilt worden sind, befindet sich diese in der Vorplanungsphase.

Der Sachstand wurde im Arbeitskreis  Europagymnasium am 25.10.2023 den politischen Vertretern und Vertreterinnen vorgestellt. Im Bau- und Feuerschutzausschuss wurde am 16.11.2023 das Planungskonzept zur Energieversorgung beraten und dann beschlossen. Der Abschluss der Leistungsphase 2 (Vorplanung) ist für das erste Quartal 2024 geplant.

Aktueller Sachstand (27.07.2023)

Die Fortführung der Maßnahme wurde in der Ratssitzung am 20.06.2023 beschlossen. Danach wurden die Zuschläge an die Planungsbüros erteilt. Erste Termine mit den Planungsbeteiligten haben bereits stattgefunden. Der nächste AK Europagymnasium findet am 25.10.2023 statt.

Aktueller Sachstand (14.04.2023)

Die Jurysitzung zum Architekturwettbewerb hat am 28.03.2023  stattgefunden. Insgesamt wurden 11 Arbeiten eingereicht. Es wurde ein erster, zwei dritte Preise und zwei Anerkennungen vergeben.


 1.   1. PREIS, h4a Gessert + Randecker Architekten, Stuttgart, Glück Landschaftsarchitektur, Stuttgart

 2.   3. PREIS, Hausmann Architekten GmbH, Aachen, 3 plus Freiraumplaner Kloeters + Kastner PartGmbB, Aachen

 3.   3. PREIS,v-architekten gmbh, Köln, RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn

 4.   ANERKENNUNG, Fritsch + Tschaidse Architekten GmbH, München, Latz + Partner LandschaftsArchitektur Stadtplanung, Kranzberg

 5.   ANERKENNUNG, CODE UNIQUE Architekten, Dresden, RSP Freiraum GmbH, Dresden

 

Aktueller Sachstand (02.12.2022)

Das Losverfahren zum Wettbewerb hat stattgefunden. 61 Planungsbüros hatten sich beworben, von denen 8 Büros per Los gezogen worden sind. 4 Büros waren vorab gesetzt.

Gesetzte Büros:

1. Hausmann Architekten GmbH, Aachen

2. hks architekten GmbH, Aachen

3. KRESINGS Architektur, Münster

4. gernot schulz : architektur GmbH, Köln

Geloste Büros:

1. Sprengler Wiescholek Architektur Stadtplanung Part GmbH

2. v-architekten GmbH

3. agn Niederberghaus Partner GmbH

4. h4a Gessert + Randecjḱer Architekten GmbH

5. Fritsch + Tschaidse Architekten GmbH

6. Bodamer Faber Architekten

7. kister scheithauer gross architekten & stadtplaner GmbH

8. 22 CODE UNIQUE Architekten GmbH

Mit den Büros hat am 09.11.2022 ein Rückfragekolloquium stattgefunden, bei dem noch Fragen gestellt werden konnten. Einreichung der Wettbewerbsbeiträge endet am 21.02.2023. Jurysitzung ist am 28.03.2023. Die Wettbewerbsbeiträge werden nach den Osterferien 2023 in der Aula des Europagymnasiums ausgestellt. Parallel werden die Fachplanungsbüros gesucht.

Aktueller Stand (20.09.2022)

Die Durchführung eines interdisziplinären Wettbewerbs wurde in der Ratssitzung am 06.09.2022 beschlossen. 

Es wurde beschlossen, dass der vom Projektsteuerungsbüro gemeinsam mit der Verwaltung erarbeitete Auslobungstext als Grundlage für den interdisziplinären Planungswettbewerb gemäß RPW zu Grunde gelegt wird und dass die geschätzten Kosten des Gesamtprojektes zunächst nur zur Ermittlung der Preisgelder heranzuziehen sind. 2023 - nach Vorlage der Wettbewerbsergebnisse - soll dann erneut über die weitere Umsetzung und Mittelbereitstellung beraten werden.

Die Auslobung soll in der 38. KW veröffentlicht werden. Wettbewerbsergebnisse würden dann im ersten Quartal 2023 vorliegen und die Preisgerichtssitzung ist Ende März geplant. Danach sind die Ergebnisse auch für die Öffentlichkeit zugänglich.

Aktueller Stand (22.08.2022)

Anfang 2022 wurde ein Projektsteuerungsbüro zur Umsetzung des Projektes beauftragt. Ein politischer Arbeitskreis wurde beschlossen und dieser hat mittlerweile bereits zweimal stattgefunden. Der Stadtrat hat dann am 21.06.2022 beschlossen, einen interdisziplinären Planungswettbewerb für den Neubau des Europagymnasiums und Einrichtungen von Sportanlagen in Kerpen-Nord durchführen zu lassen. Der Auslobungstext, der die Ziele und das umzusetzende Raumprogramm formuliert, wurde erstellt, im politischen Arbeitskreis vorgestellt und dikutiert und soll in der Ratssitzung am 06.09.2022 beschlossen werden. 

Der Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 31.03.2020 den Standort zum Neubau des Europagymnasiums beschlossen. Die Schule wird auf der Fläche südlich des Friedhofes zum Neffelbachumfluter hin errichtet. Die Schul- und Vereinsanlagen werden sich östlich zur Lothringer Straße anschließen. Die genaue Lage ist in der am 17.01.2020 im Bautagebuch eingestellten Präsentation unter Variante 1 dargestellt.

Die Standortentscheidung wurde mit breiter Zustimmung aller Beteiligten getroffen. Im Vorfeld wurden die Schülerinnen und Schüler, die Schulleitung und Lehrerschaft, Vertreter der Elternschaft sowie die Vereinsvertreter am Entscheidungsprozess beteiligt.

Nach der abschließenden Standortentscheidung können die konkreten Planungen zum Bauvorhaben aufgenommen werden. An diesem Planungsprozess wird die Schule weiterhin beteiligt werden. Darüber hinaus sind Gespräche mit den anderen Nutzern insb. den Sportvereinen zu führen und das Bebauungsplanverfahren weiter fortzusetzen.

Aktueller Sachstand (17.01.2020)

Zur Information der Öffentlichkeit wurden am 16.01.2020 die Standortvarianten zum Neubau des Europagymnasiums in der Aula der Schule vorgestellt. An der Veranstaltung nahmen neben den Schülerinnen und Schülern, Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft, des Lehrerkollegiums, politische Vertreter sowie Vereinsvertreter und Anwohner teil.

Anhand der Präsentation wurden die inzwischen zwei verbliebenen möglichen Standortalternativen präsentiert sowie der Stand des Mobilitätskonzeptes, das die beiden Standorte aus verkehrlicher Sicht bewertet. Darüber hinaus wurde der Sachstand des Prozesses zur Erarbeitung und Formulierung der pädagogischen Zielvorstellungen zur Zukunft des Gymnasiums (Phase Null) vorgestellt.

Im nächsten Schritt soll durch die Lenkungsgruppe Europagymnasium am 21.01.2020 die Standortempfehlung vorberaten werden. Die abschließende Standortentscheidung durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen wird im I. Quartal 2020 angestrebt.

Aktueller Sachstand (18.11.2019)

Die möglichen Standortalternativen für den Neubau des Europagymnasiums  haben sich weiter konkretisiert. Nunmehr stehen zwei Varianten (südl. des Friedhofes, westl. der Lothringer Straße) zur Beschlussfassung durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen zur Verfügung. Die Ergebnisse des Mobilitätsgutachtens zu beiden Standorten liegen inzwischen vor. Der Prozess zur Erarbeitung und Formulierung der pädagogischen Zielvorstellungen zur Zukunft des Gymnasiums (Phase Null) wird bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Die Standortalternativen sowie die Ergebnisse der Phase Null und des Mobilitätsgutachtens sollen nun der Schulfamilie und allen sonstigen Interessierten vorgestellt und näher erläutert werden. Hierzu findet eine gemeinsame Informationsveranstaltung der Schulleitung des Europagymnasiums und der Kolpingstadt Kerpen statt am

Donnerstag, den 16.01.2020, 18.00 Uhr in der Aula des Europagymnasiums.

Die abschließende Standortentscheidung durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen wird im I. Quartal 2020 angestrebt.

Aktueller Sachstand (18.03.2019):

Die möglichen Standortalternativen für den Neubau der Europaschule wurden inzwischen konkretisiert und auf insgesamt drei Varianten (südl. des Friedhofes, westl. der Lothringer Straße, auf dem aktuellen Sportplatzgelände der Schule) reduziert. Aufgrund der Verkehre, die mit der Verlagerung der Schule an einen neuen Standort verbunden sein werden, wird zunächst ein Verkehrsgutachten erstellt, das u.a. Grundlage für die Standortempfehlung der Lenkungsgruppe Europaschule sein wird. Die Erstellung des Gutachtens wird ca. drei bis vier Monate in Anspruch nehmen. 

Parallel zur Vorbereitung der Standortempfehlung durch den Lenkungskreis und der anschließenden Entscheidung durch die politischen Vertretungsgremien der Kolpingstadt Kerpen klärt das Europagymnasium innerhalb der sogenannten „Phase Null“ in einem gemeinsamen Prozess pädagogische Zielvorstellungen zur Zukunft der Schule. Der geplante Schulneubau bietet dabei im Zusammenspiel mit der anstehenden Umstellung zu „G9“ sowie dem digitalen Wandel einen großen Gestaltungsfreiraum, den die Schule derzeit intensiv zur Weiterentwicklung ihres pädagogischen Profils nutzt.

Aktueller Sachstand (05.11.2018)

In seiner Sitzung am 25.09.2018 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen nach Empfehlung des Schulausschusses folgenden Grundsatzbeschluss zur Europaschule getroffen:

Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, die Europaschule an einem noch näher zu bestimmenden Standort im direkten Arrondierungsbereich des jetzigen Schulstandortes neu zu errichten. Die in Frage kommenden und in der Vorlage dargestellten Standortvarianten sollen in den nächsten Monaten konkreter betrachtet und bewertet werden. Je nach Standortwahl und in Abhängigkeit von einer Sanierung oder einem Neubau der Sporthallen entstehen Kosten bis zu 91.518.265 €. Die endgültige Standortfestlegung soll Ende des Jahres, spätestens Anfang nächsten Jahres beschlossen werden. In diesem Zusammenhang ist in enger Abstimmung mit dem Sportverein Blau-Weiß Kerpen 1919 e.V. auch die Standortfrage für das Jahnstadion abschließend zu klären, das inklusive der erforderlichen Sportanlagen/Sportplätze auf ein geeignetes Gelände in direkter Nachbarschaft des neuen Standortes der Europaschule verlagert werden soll. Für beide Maßnahmen werden im Haushaltsplanentwurf 2019/2020 entsprechende Haushaltsmittel eingestellt. Aufgrund der erheblichen finanziellen Dimension der Projekte ist eine vorzeitige Abstimmung mit der Kommunalaufsicht im Rahmen der Haushaltsplangenehmigungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig ohne Enthaltung

Aktueller Sachstand (17.09.2018)

Nachdem das Amt für Denkmalpflege im Rheinland die Denkmalfähigkeit und –würdigkeit des Schulgebäudes verneint hat, kann nun über das weitere Vorgehen entschieden werden. In seiner Sitzung am 19.09.2018 wird der Schulausschuss (TOP 3) eine Empfehlung aussprechen und der Rat der Kolpingstadt Kerpen in seiner Sitzung am 25.09.2018 (TOP 14) einen Grundsatzbeschluss zum Neubau der Europaschule fassen. Der Grundsatzbeschluss wird jeweils im öffentlichen Teil der Sitzungen behandelt. Die Unterlagen zur Beschlussfassung (Beschlussentwurf, Begründung, Kostenberechnungen, Lagepläne) sind auf der homepage der Kolpingstadt Kerpen im Ratsinformationssystem zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Sitzungen veröffentlicht und über den Sitzungskalender einsehbar.

Aktueller Sachstand (11.12.2017)

Als Ergebnis der Antragstellung im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) hat die Kolpingstadt Kerpen nach Gesprächen mit der maßgebenden Bezirksregierung Köln - sowohl in Köln als auch anlässlich eines Vor-Ort-Termins an der Europaschule in Kerpen - die Mitteilung erhalten, dass nur in sehr begrenztem Umfang die Maßnahmen an der Europaschule eine Förderung erfahren würden. Weiterhin wurde signalisiert, dass eine Förderung ausschließlich für die Sanierung der bestehenden Europaschule in Betracht komme. Auch nach einem in dieser Sache geführten Gespräch mit der zuständigen Ministerin Frau Ina Scharrenbach, ist eine höhere Förderung, die auch bei einem Neubau eingebunden werden könnte, nicht zeitnah zu erwarten.

Die seitens der VBD bereits im Zuge des Realisierungsvariantenvergleichs festgestellte wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit eines Neubaus gegenüber der Sanierung der bestehenden Europaschule bleibt auch unter Berücksichtigung der einseitig für die Sanierung in Aussicht gestellten Fördermittel erhalten.

Anlässlich einer Lenkungsgruppensitzung am 22.11.2017 bekannten sich die Lenkungsgruppenmitglieder aus den Kerpener Ratsfraktionen ebenso wie die Verwaltung neuerlich zu einem Neubau der Europaschule, wozu es weiterhin verschiedene Optionen in unmittelbarer Umgebung der bestehenden Schule gibt. Darüber hinaus hat auch der Schulausschuss am 06.12.2017 in öffentlicher Sitzung beschlossen, dass für die Europaschule grundsätzlich ein Neubau zu bevorzugen ist.

Sowohl die Kerpener Ratsfraktionen als auch die Verwaltung möchten gemeinsam mit den schulischen Vertretern diesen Weg konsequent und zeitnah im Interesse der Schulfamilie, aber auch aller Kerpener Bürgerinnen und Bürger weitergehen. Die Verwaltung hatte jedoch in der Lenkungsgruppensitzung auch die politischen Vertreter darüber zu unterrichten, dass von dritter Seite beim LVR-Amt für Denkmalpflege ein Antrag auf Unterschutzstellung der bestehenden Europaschule eingereicht wurde. Nachdem zwischenzeitlich eine Begehung der Europaschule durch Vertreter des LVR-Amtes für Denkmalpflege erfolgt ist, wird mit einer Entscheidung über den Antrag auf Unterschutzstellung im ersten Halbjahr des kommenden Jahres zu rechnen sein.

Im Einvernehmen zwischen Verwaltung und den Kerpener Ratsfraktionen bemüht sich die Verwaltung aktuell darum, dass eine Entscheidung zeitnah herbeigeführt werden kann, um den Prozess der Neugestaltung der Europaschule nicht weiter zu verzögern. Wenngleich alle Kerpener Beteiligten um den dringenden Handlungsbedarf an der Europaschule wissen, können erst nach Vorlage einer Entscheidung die nächsten Projektschritte Richtung einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Realisierung angegangen werden.

 

aktueller Sachstand (24.07.2017)

Die Entscheidung, ob das Europagymnasium in Kerpen saniert oder neu gebaut wird, hängt im Wesentlichen davon ab, ob bzw. in welcher Höhe einer der beiden Varianten gefördert wird. Ein entsprechender ISEK-Förderantrag ist gestellt, jedoch ist hierüber noch nicht abschließend entschieden worden. Eine endgültige Entscheidung durch den Fördergeber (Land NRW) wird noch in diesem Sommer, spätestens jedoch im Frühherbst, erwartet. Abschließende Entscheidungen durch die politischen Vertretungsgremien der Kolpingstadt Kerpen sind in der Angelegenheit noch nicht getroffen worden und können erst dann erfolgen, wenn alle Parameter, die für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit beider Varianten und damit die Entscheidung von Belang sind, bekannt sind. Dazu zählt vor allem auch die Klärung der Förderfrage, insbesondere welche Variante (Sanierung oder Neubau) mit welchen Summen gefördert wird.

 Im Falle eines Neubaus wird verwaltungsseitig die Absicht verfolgt, dass dieser auf einem städtischen Grundstück realisiert wird, welches sich im nahen Umfeld zum jetzigen Schulgelände befindet. Aber auch hier gibt es noch keine Vorentscheidungen durch die politischen Vertretungsgremien, da noch einige wesentliche Dinge im Vorfeld geklärt werden müssen, in erster Linie aber, wie vorstehend bereits erwähnt, die Entscheidungen im Rahmen der Förderthematik. Nach derzeitigen Erkenntnissen wird davon ausgegangen, dass abschließende Entscheidungen zu den Fragen Sanierung oder Neubau (damit einhergehend auch die Standortfrage im Falle eines Neubaus) aller Voraussicht nach erst im Herbst oder Winter diesen Jahres durch die politischen Vertretungsgremien getroffen werden können. Dies ist selbstverständlich zeitlich abhängig davon, wann der Fördergeber letztendlich seine Entscheidung trifft.

 Sobald alle entscheidungsrelevanten Aspekte bekannt sind, wird seitens Verwaltung und Politik eine zeitnahe Entscheidung angestrebt.

 

aktueller Sachstand (24.01.2017)

Am 23.11.2016 hat die VBD im nichtöffentlichen Teil des Schulausschusses der Kolpingstadt Kerpen das Ergebnis der Variantenvergleichsrechnung (Neubau und Sanierung) präsentiert. Die VBD wies im Rahmen der Sitzung darauf hin, dass in Teilen die seitens der Verwaltung formulierten Prüfaufträge hinsichtlich einer wirtschaftlichen und qualitativen Optimierung noch nicht abschließend bearbeitet werden konnten.

Dies umfasste insbesondere die Themenbereiche einer möglichen Dependance-Lösung für die Europaschule, eine verbindliche Aussage der Bezirksregierung zur Förderfähigkeit der Maßnahmen und die mögliche Realisierung eines Schulneubaus auf dem nördlich an die Schule anschließenden Waldgrundstücks.

Der Vorschlag der Verwaltung zur Einrichtung einer gemeinsamen Lenkungsgruppe bestehend aus Vertretern der Europaschule, der im Kerpener Stadtrat vertretenen Parteien / Fraktionen und Projektgruppenvertretern der Verwaltung und VBD wurde einhellig begrüßt.

Mit der konstituierenden Sitzung am 19.01.2017 hat die Lenkungsgruppe ihre Arbeit aufgenommen und wird die weitere Entwicklung des Projektes fortlaufend begleiten. Anspruch der Lenkungsgruppe ist es hierbei konstruktiv und im Interesse der Europaschule unter Beachtung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kolpingstadt Kerpen das Projekt voranzubringen. Es ist das Verständnis aller Lenkungsgruppenmitglieder, dass mit der Lenkungsgruppe kein außerparlamentarisches Gremium geschaffen wird, welches die Entscheidungskompetenz der gewählten Vertreterinnen und Vertreter in den Ausschüssen und im Stadtrat begrenzt. Es werden auch weiterhin alle wesentlichen, projektrelevanten Diskussionen und Entscheidungen in den zuständigen politischen Gremien vorgenommen.

Anlässlich der Lenkungsgruppensitzung berichteten Verwaltung und VBD zu den zum Zeitpunkt der Schulausschusssitzung noch nicht abgeschlossenen Prüfaufträgen:

· Dependance-Lösungen

Bezüglich der Dependance-Lösungen kommt die VBD in ihrem Bericht vom 02.12.2016 zu dem Ergebnis, dass mögliche Dependance-Lösungen mit dem Aufbau von dezentralen Strukturen an der Europaschule weder aus organisatorischen und pädagogischen noch aus wirtschaftlichen Gründen zu empfehlen sei.

Insoweit werden mögliche Dependance-Lösungen durch die Verwaltung nicht verfolgt. Dies entspricht im Übrigen auch der Beschlusslage des Schulausschusses, der in seiner Sitzung am 23.11.2016 die Empfehlung ausgesprochen hatte, die Dependance-Lösung nicht weiter zu verfolgen.

· Förderfähigkeit der Maßnahmen

Eine schriftliche Stellungnahme der Bezirksregierung Köln liegt weiterhin nicht vor.

Die Verwaltung der Kolpingstadt Kerpen hat entsprechend dem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 am 21.12.2016 einen Antrag auf Förderung aus dem Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ für das Gebiet „Maastrichter Straße“ gestellt. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln wurde unter großem personellen Einsatz der Verwaltung zwischen den Feiertagen eine Aktualisierung des Antrages vorgenommen, um auch die Modernisierung und funktionale Verbesserung des Europagymnasiums als Maßnahme noch in den Förderantrag aufnehmen zu können. Die Aktualisierung wurde fristgerecht am 10.01.2017 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.

· Schulneubau auf dem Waldgrundstück

Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse eines Fachgutachtens vom 12.01.2017 wird es voraussichtlich keinen Neubau der Europaschule auf der am jetzigen Standort nördlich angrenzenden Waldfläche geben. Hingegen ist eine Inanspruchnahme der vorgenannten Wald- bzw. Grünfläche für die Errichtung von Freisportanlagen möglich.

Um die Beeinträchtigung für die Schule und die Nutzer der bestehenden Freisportanlagen im Umfeld der Europaschule zu minimieren, wird nunmehr eine abschnittsweise Realisierung mehrerer Varianten geprüft:

1. Abschnitt: Neubau der Freisportanlagen auf dem Waldgrundstück

2. Abschnitt: Neubau der Europaschule auf dem Areal der bisherigen Freisportanlagen

3. Abschnitt: Prüfung einer möglichen Vermarktung nicht für schulische oder sportliche Nutzungen benötigter Flächen in dem Quartier „Auf dem Bürrig / Lothringer Straße / Philipp-Schneider-Straße“

Erste Aussagen zu einer möglichen Förderfähigkeit und der Variante eines Schulneubaus auf den bestehenden Freisportanlagen sollen im März / April 2017 der Lenkungsgruppe vorgestellt werden.

aktueller Sachstand (Stand 08.11.2016)

Im Einklang mit dem Projektzeitplan hat die Projektgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Schule, der Verwaltung und VBD, das Soll-Raumprogramm einvernehmlich erarbeitet sowie anlässlich der Termine am 30.06.2016 in der Fraktionsvorsitzendenkonferenz und am 06.07.2016 in der Arbeitsgruppe "Sanierung/Neubau" der Schulkonferenz vorgestellt und diskutiert.

In einer konstruktiven Atmosphäre wurden die Inhalte des Raumprogramms in beiden Sitzungen eingehend erörtert und im Nachgang noch vereinzelte Anpassungen vorgenommen, bevor das Raumprogramm als Grundlage der sich anschließenden Variantenvergleichsrechnung (Neubau und Sanierung) herangezogen wurde. Parallel zu den Schulferien hat die VBD die Variantenvergleichsrechnung durchgeführt und Konzepte zur Umsetzung einer möglichen Sanierung der Europaschule geprüft. Dabei wurden nicht ausschließlich die voraussichtlichen investiven Kosten, sondern auch die betrieblichen Folgekosten und finanzwirtschaftliche Aspekte der Ergebnisrechnung berücksichtigt.

Die Ergebnisse wurden durch die VBD Anfang September innerhalb der Verwaltung vorgestellt und intensiv diskutiert. Im Zuge dieses Prüfprozesses wurden durch die Verwaltung mehrere zusätzliche Prüfaufträge mit dem Ziel wirtschaftlicher und qualitativer Optimierungen formuliert, die seitens der VBD zu bearbeiten sind. Einen Sachstandsbericht sowie die Ergebnisse der Variantenvergleichsrechnung hat die VBD anlässlich der Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 04.10.2016 im politischen Raum vorstellen dürfen.

Mit dem Abschluss der zusätzlichen Prüfaufträge wird in diesem Monat gerechnet, so dass der von Herrn Bürgermeister Dieter Spürck zugesicherte politische und bürgerschaftliche Dialog noch in diesem Jahr fortgesetzt werden kann.

aktuelle Termine

  • 30.06.2016 Vorstellung des Soll-Raumprogrammes in der Fraktionsvorsitzendenkonferenz
  • 06.07.2016: Vorstellung des Soll-Raumprogrammes vor der Arbeitsgruppe „Sanierung/Neubau“ der Schulkonferenz
  • bis 09/2016: Durchführung des Variantenvergleichs und der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  • ab 10/2016: Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse in den politischen Gremien der Kolpingstadt Kerpen
  • 11/2016 Vorlage der um zusätzliche Prüfaufträge erweiterten Variantenvergleichsrechnung
  • ab 12/2016 Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse in den politischen Gremien der Kolpingstadt Kerpen


Aufgabenstellung

Das Gymnasium der Kolpingstadt Kerpen, welches seit 2001 aufgrund seiner vielfältigen grenzüberschreitenden Aktivitäten den Namenszusatz „Europaschule“ trägt, wurde 1968 gegründet. Als größtes Gymnasium in Nordrhein-Westfalen mit rund 2.000 Schülern und über 180 Lehrkräften können zeitgemäße pädagogische Konzepte in dem vorhandenen Schulgebäude nur noch eingeschränkt umgesetzt werden.

Zudem weist das in den letzten Teilen 1978 fertig gestellte Gymnasium in vielen Bereichen Sanierungsbedarf auf. Vorrangig sind hier energetische Mängel sowie Mängel in den Bereichen Brand- und Schallschutz zu nennen. Anforderungen, die sich aus der Inklusion ergeben, können im vorhandenen Gebäudebestand nur mit großem Aufwand Rechnung getragen werden.

Vor diesem Hintergrund prüft die Kolpingstadt Kerpen die umfassende Sanierung und Modernisierung oder alternativ den Neubau der Europaschule.

Zu diesem Zweck hat die Kolpingstadt die VBD Beratungsgesellschaft für Behörden mbH, Köln (www.vbd-beratung.de) mit einer umfassenden Untersuchung beauftragt, die sich in 3 Aufgabenschwerpunkte unterteilen lässt:

  1. Erarbeitung eines nachhaltigen Raumprogramms für die Europaschule
  2. Vergleich einzelner in Frage kommender Realisierungsvarianten
  3. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Überprüfung der wirtschaftlichsten Beschaffungsvariante

Ziel der Untersuchung

Die Kolpingstadt Kerpen und die Europaschule erwarten als Ergebnisse der Untersuchung

  1. Den Erhalt eines zukunftsfähigen, inklusionsfreundlichen und weitestgehend auf die pädagogische Konzeption abgestimmten Raumprogramms.
  2. Eine eindeutige Aussage, welche Realisierungsvariante (Neubau oder Sanierung und Modernisierung) unter schulischen, organisatorischen, wirtschaftlichen und technischen Aspekten weiterzuverfolgen ist.
  3. Die Empfehlung einer Beschaffungsvariante zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.

Die Leistungen im Einzelnen

Erarbeitung eines Raumprogramms

  • Grundlage sind die pädagogischen Schwerpunkte der Europaschule, die es in das Raumprogramm zu „übersetzen“ gilt
  • Analyse der Ausgangssituation durch Ein- und Aufarbeitung in vorhandene Vorüberlegungen, Unterlagen und Auseinandersetzung mit den baulichen Rahmenbedingungen
  • ausführliche Begehungen der Europaschule
  • gemeinsame Bedarfsermittlung mit schulischen Nutzern und Verwaltung (Aufstellung und Priorisierung der Flächenbedarfe, Funktionsbeziehungen (Beispiel Funktionsbeziehungen), Definition von Flächengrößen für einzelne Raumtypen)
  • Erstellung des Raumprogramms (Beispiel Raumprogramm) und Prüfung der Übertragbarkeit in die vorhandenen Raumstrukturen (Beispiel)
      
    Anmerkung: Die aufgeführten Beispiele stammen aus anderen Projekten, die weder sachlich, räumlich noch tatsächlich einen direkten Bezug zur Europaschule haben. Die Beispiele dienen ausschließlich der Veranschaulichung.

 Variantenvergleich (Neubau und Sanierung)

  • Ermittlung investive Kosten Neubau und Sanierung
  • Prognose variantenspezifischer Betriebskosten
  • Berücksichtigung finanzwirtschaftlicher Aspekte (u. a. Ergebnisrechnung)

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

  • Definition des zu übertragenden Leistungsumfangs (z. B. Planen, Bauen, Betreiben, Finanzieren)
  • Vergleichsrechnung (Beispiel Vergleichsrechnung) konventioneller (einzelgewerkeweiser) und alternativer Realisierung (z. B. kombinierte Leistungsvergabe)
      
    Anmerkung: Das aufgeführte Beispiel stammt aus einem anderen Projekt, das weder sachlich, räumlich noch tatsächlich einen direkten Bezug zur Europaschule hat. Das Beispiel dient ausschließlich der Veranschaulichung.

 Methodik der Untersuchung

  • Durchführung aller Leistungsbestandteile unter Beachtung einschlägiger Normen und Leitfäden
  • Dokumentation der einzelnen Leistungsschritte (Erarbeitung des Raumprogramms, Variantenvergleich und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung) in Berichten
  • regelmäßige Berichterstattung in schulische und politische Gremien geplant
  • insgesamt 9 Vor-Ort-Termine geplant
  • Nutzung einer internetbasierten Projektplattform als „Projektraum“

projektbezogene Beschlüsse

Beschluss des Schulausschusses vom 29.04.2015, einen externen Gutachter zu beauftragen

Anmerkung

Die im Beschluss des Schulausschusses vom 29.04.2015 angeführten Planungskosten i.H.v. 3 Millionen Euro und die im Haushalt für die Jahre 2020 – 2024 vorgesehenen Baukosten i.H.v. 15 Millionen Euro sind in erster Linie Planzahlen, die im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes für die langfristige Finanzplanung einzustellen sind, jedoch noch nicht verifiziert worden sind. Dies auch vor dem Hintergrund, dass eine Grundsatzentscheidung für oder gegen eine Sanierung oder einen Neubau noch nicht getroffen worden ist. Von daher haben die Zahlen eher einen rein deklaratorischen Ansatz, der dokumentieren soll, dass im Neubau – bzw. Sanierungsfall auf jeden Fall erhebliche Kosten anfallen werden.

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