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Inhalt
Frauenberatungsstelle Kerpen "Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht"
Frauen helfen Frauen im Rhein-Erft-Kreis e.V.
Hauptstraße 167
50169 Kerpen
Patientinnenverfügung / Vorsorgevollmacht
Denken Sie, Sie sind zu jung für dieses Thema?
Im Falle einer ernsthaften Erkrankung oder eines Unfalls kann es von Vorteil sein, im Vorfeld
eine rechtliche Vorsorge getroffen zu haben. So können Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht
wahren und geben Ihren Angehörigen einen Leitfaden für diese schwere Zeit an die
Hand. Daher ist, unabhängig vom Alter und der persönlichen Situation, eine vernünftige
und rechtssichere Vorsorgeregelung hilfreich.
Dabei können sich viele Fragen auftun:
Wo hinterlege ich eine Patientinnenverfügung?
Wie formuliere ich eine Vorsorgevollmacht?
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen muss ich einhalten?
Diese und andere Fragen können an dem Abend geklärt werden.
Referentin: Ute Brensing, Rechtsanwältin
Termin: Montag, 26.04.2021 19:30 – 21:00 Uhr
Voranmeldung: Tel. 02273 - 98 15 11
kontakt@frauenberatungsstelle-kerpen.de
Kostenbeitrag: 5,- E (Ermäßigung möglich)