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Gebäudewirtschaft

Gebäudewirtschaft

Verwaltung städtischer Gebäude und Anmietung fremder Gebäude und Räume für städtische Zwecke:

Energiebezug, Reinigung, Versicherung, Abgaben (wie Steuern u. Gebühren), Entsorgung, Vermietung städtischer Wohnungen, Wartungen techn. Anlagen, Nutzungsüberlassung von Räumen im Rahmen der Vereinsnutzung 
- nicht Schulen, Kindergärten, Jugendzentren, Sportlerheime! -
Abrechnung der Betriebskosten - in Kooperation mit der Erftland-Kommunale Wohnungsgesellschaft