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Inhalt
Baumschutz in privaten Gärten
Sindorfer Straße 26
50171 Kerpen
Baumschutz
Baumschutz in privaten Gärten
Die Baumschutzsatzung der Stadt Kerpen regelt den Umgang mit Bäumen auf privaten Grundstücken. Die Satzung beschreibt, welche Bäume geschützt sind und unter welchen Bedingungen dennoch eine Fällerlaubnis erteilt wird.
Weitere Informationen zum Baumschutz und zur Genehmigung auf Baumfällung.
Städtische Bäume
Für Straßenbäume und Bäume in städtischen Anlagen ist Herr Markus Zimmermann zuständig.
40.4
Sachbearbeiter