Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt


    


Abgeschlossenheitsbescheinigung



Amt 26 Bauordnung
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Fax:
02237/58-274

E-Mail:

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden


Für Sie zuständig:


Beate Baltes
Stadtteile Horrem u. Neu-Bottenbroich


Telefon:
02237/58-448

E-Mail:

Raum:
208

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden




Silke Becker
Stadtteile Buir, Manheim-neu u. Langenich


Telefon:
02237- 58 - 577

E-Mail:

Raum:
255

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden




Nicole Zschocke
Stadtteil Blatzheim


Telefon:
02237/58-299

E-Mail:

Raum:
254

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden




Sandra Stockem
Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen, Manheim-alt u. Sindorf nur Gewerbegebiet


Telefon:
02237/58-450

E-Mail:

Raum:
257

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden




Julia Ullrich
Abteilungsleiterin / Stadtteil Kerpen-Süd


Telefon:
02237/58-572

E-Mail:

Raum:
209

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden




My Phung Nguyen
Stadtteil Sindorf (ohne Gewerbegebiet)


Telefon:
02237/58-575

E-Mail:

Raum:
208

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden


Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für die Aufteilung von Wohnungseinheiten in Wohnungseigentum ist eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen kann. Die sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung kann mit den entsprechenden Bauzeichnungen, in denen die Aufteilung dargestellt ist, beantragt werden.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch bei den Notaren. Eine notarielle Beratung vor Stellung der Abgeschlossenheit wird dringend empfohlen.

Antragsvordrucke mit Erläuterungen