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Inhalt
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Für Sie zuständig:
Stadtteile Horrem und Neu-Bottenbroich
Stadtteil Blatzheim sowie Werbe- und Feuerungsanlagen gesamtes Stadtgebiet
Stadtteil Sindorf
Stadtteile Manheim-neu, Mödrath, Lagenich, Kerpen: Neubaugebiet Vinger Weg, Fliegende Bauten, Zeltabnahmen
Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen, Buir, Manheim-alt
Stadtteil Kerpen (ohne Neubaugebiet Vinger Weg)
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Für die Aufteilung von Wohnungseinheiten in Wohnungseigentum ist eine Bescheinigung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich, damit der Notar eine Aufteilung des Eigentums vornehmen kann. Die sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung kann mit den entsprechenden Bauzeichnungen, in denen die Aufteilung dargestellt ist, beantragt werden.
Detaillierte Informationen hierzu erhalten Sie auch bei den Notaren. Eine notarielle Beratung vor Stellung der Abgeschlossenheit wird dringend empfohlen.
Antragsvordrucke mit Erläuterungen