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Bankeinzug



Abteilung 20.3 Kasse
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Telefon:
02237/58-491

Fax:
02237/58-102

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Allgemeine Informationen zum Lastschriftverfahren:

Sicher möchten Sie Ihre Steuern, Gebühren und Beiträge schnell, bequem und kostengünstig zahlen. Aus diesem Grunde möchten wir Sie hier – sofern Sie nicht bereits daran teilnehmen – auf die Vorteile des Bankeinzugsverfahrens hinweisen:

  • Sie sparen den Weg zur Bank und das Ausfüllen der Überweisungsträger sowie die Überweisungsgebühr.
  • Wir überwachen für Sie die Fälligkeitstermine, so dass Sie nicht in Zahlungsverzug geraten können und keine Mahnungs- und Vollstreckungskosten entstehen.
  • Sollte sich Ihre Zahlungsverpflichtung verändern, werden die abzubuchenden Beträge angepasst und bei Verminderung ( z. B. rückwirkende Änderung Ihres Steuerbescheides u. ä.) ein eventuelles Guthaben Ihnen erstattet bzw. mit der nächsten Fälligkeit verrechnet.
  • Sollten Sie mit einer Abbuchung nicht einverstanden sein, kann diese durch Einspruch bei der Bank oder bei der Stadtkasse rückgängig gemacht werden.
  • Sie können die erteilte Ermächtigung jederzeit zurückziehen.

Wenn auch Sie diese Vorteile nutzen wollen, so können Sie den Vordruck hier herunterladen.