Hilfsnavigation

Wappen Stadt Kerpen
Herzlich Willkommen im virtuellen Rathaus der Stadt Kerpen!
Schrift:
Kontrast:

Volltextsuche

Inhalt


    


Anleinpflicht



Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
E-Mail:

Telefon:
02237/58-269

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden


Anleinpflicht
  1. Allgemeine Informationen:
    Neben dem Landeshundegesetz - LHundG NRW - existiert eine ordnungsbehördliche Verordnung nach der innerhalb der geschlossenen Ortslagen alle Hunde angeleint werden müssen. Außerhalb der geschlossen Ortslagen müssen Hunde angeleint werden, wenn es zu Begegnungen mit Menschen kommen kann.
    Verstöße bitte schriftlich mit Datum, Uhrzeit und Ort des Vergehens anzeigen.

  2. Rechtliche Grundlagen:
    • § 2 Absatz 2 Landeshundegesetz - LHundG NRW
    • § 11 Absatz 6 Landeshundegesetz - LHundG NRW
    • § 15 Absatz 2 und 3 der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Stadt Kerpen.